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AMS: Zugang für arbeitsunfähige Jugendliche ab Jänner AMS: Zugang für arbeitsunfähige Jugendliche ab Jänner
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AMS: Zugang für arbeitsunfähige Jugendliche ab Jänner

Ein entsprechendes Gesetz ist am Mittwoch im Ministerrat verabschiedet worden.
W24 Redaktion
Dienstag, 28. November 2023
Verfasst am 28.11.2023 von W24 Redaktion

Jugendliche, die wegen fehlender Arbeitsfähigkeit keinen Zugang zum AMS hatten, soll dieser ermöglich werden. Das präsentierte die Bundesregierung im Juni, ein entsprechendes Gesetz wurde am Mittwoch im Ministerrat verabschiedet. Dadurch soll die verpflichtende Fähigkeitsprüfung erst mit 25 stattfinden. Das Gesetz tritt mit 1. Jänner in Kraft, das Angebot werde dann aber noch nicht vollständig in Anspruch genommen werden können, kündigte Minister Kocher (ÖVP) am Dienstag an.

Ob jemand "arbeitsfähig" ist oder nicht stellt die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) fest. Ist dies nicht der Fall, so fehlt auch der Zugang zum Arbeitsmarkservice (AMS). Diese Personen können derzeit nicht an Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen und hätten später keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Jugendliche mit Behinderung sollen diesen Zugang nun bekommen - indem das Alter für die verpflichtende Prüfung durch die PVA auf 25 angehoben wird. Derzeit findet die Prüfung zumeist im Alter von 15 statt. Nach wie vor können Personen unter 25 freiwillig ein Feststellungsverfahren einleiten.

"Indem wir sicherstellen, dass Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren nicht vorzeitig als arbeitsunfähig erklärt werden, fördern wir die Inklusion und Teilhabe am Arbeitsmarkt", sagte Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) im Vorfeld des "Rats für neue Arbeitswelten", einem beratenden Gremium beim Wirtschaftsministerium, der heute im Zeichen der Inklusion stand.

Bei dem Gesetzesentwurf handle es sich um einen "Paradigmenwechsel", sagte Kocher. Die Fertigstellung werde nun schrittweise erfolgen. Mit 1. Jänner 2024 tritt das Gesetz in Kraft, das Angebot werde aber erst später vollständig in Anspruch genommen werden können. Gleichzeitig werde das AMS nicht für jeden und jede eine wunschgemäße Maßnahme anbieten können. Daher brauche es weiterhin als zusätzliche Unterstützung die Angebote der Bundesländer. Wie viele Menschen im Rahmen der Gesetzesänderung zusätzlich beim AMS gemeldet werden, wisse man im Ministerium derzeit nicht. Man halte sich aber Budget dafür bereit - für das kommende Jahr stehen 50 Mio. Euro für dieses Vorhaben zur Verfügung.

"Die Jobsuche für arbeitssuchende Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen ist alles andere als einfach. Das zeigt sich daran, dass sie im Schnitt fast doppelt so lange einen Job suchen", betonte auch AMS-Vorständin Petra Draxl. Sie beobachte, dass verstärkt Unternehmen sagen würden "Wir wollen nicht die Ausgleichstaxe zahlen", man müsse daher mit Umschulungsmaßnahmen, Lohnkostenzuschüssen und Eingliederungsbeihilfen Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt unterstützen. Ab 1. Jänner werde es auch eine Hotline geben, für jene die von der Gesetzesänderung betroffen sind.

"Niemand kann sich leisten, auf 15 Prozent des Talentpools oder auf 15 Prozent potenzieller Kunden zu verzichten", betonte auch Gregor Demblin, Geschäftsführer von myAbility in Anbetracht jener 15 Prozent der Menschen in Österreich, die eine Behinderung haben. "Wir müssen inklusiv sein, um wirtschaftlich erfolgreich zu sein", sagte Demblin. "Gamechanger" seien hier technologische Hilfsmittel wie zum Beispiel Exoskelette oder Künstliche Intelligenz. (APA)