Mindestsicherung: Stadt plant neuen Zuschlag für Eltern
Wien bereitet eine Novelle des Wiener Mindestsicherungsgesetzes vor - von der Alleinerziehende und Paare mit Kindern profitieren sollen. Konkret wird ein sogenannter Eltern-Familienzuschlag geschaffen, wie das Büro von Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) mitteilte. Anlass sind Kürzungen, die durch eine Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs notwendig geworden sind. Dieser hatte die in Wien geltenden Kostensätze für Paare aufgehoben.
Sie lagen über dem im Sozialhilfe-Grundgesetz vorgesehenen Wert und mussten reduziert werden. Die Maßnahme hätte laut Rathaus für rund 13.000 Haushalte einen Verlust von monatlich 105,36 Euro (Stand 2023, Anm.) zur Folge gehabt. Bei drei Viertel davon hätte es sich um Familien mit minderjährigen Kindern gehandelt. Zumindest für diese sollen die Verluste mittels Novelle nun kompensiert werden. Der Zuschlag soll am 1. Jänner in Kraft treten.
Konkret wird im Mindestsicherungsgesetz ein neuer Paragraf 11b eingefügt. Dieser regelt die neue dauerhafte Unterstützungsleistung für armutsbetroffenen Familien - in Höhe von 4,5 Prozent des Ausgleichszulagen-Richtsatzes. Die Zulage soll zur Deckung eines Sonderbedarfs dienen, also die höhere finanziellen Belastung von erziehenden Personen berücksichtigen.
Laut Hacker-Büro kann bei rund 10.000 Paaren mit Kindern der monatliche Verlust dadurch nahezu gänzlich kompensiert werden. Zwar müssten diesen monatlich 105,36 Euro abgezogen werden, der neue Zuschlag beträgt jedoch insgesamt 94,82 Euro. Die neue Regelung soll auch einer weiteren besonders armutsbetroffenen Gruppe zugute kommen, nämlich Alleinerziehenden. Sie erhalten 47,41 Euro pro Monat zusätzlich. Lediglich bei rund 3.000 kinderlosen Paaren wird die Kürzung voll wirksam werden.
"Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes und das damit einhergehende VfGH-Erkenntnis sind sozialpolitisch schmerzhaft, da sie das Ziel der Armutsbekämpfung erschweren. Wir dürfen nicht vergessen: Auch wenn diese Krise für viele Haushalte überwunden scheint, wird sie für Menschen in Armut noch lange Zeit weitergehen", warnte Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ). Er habe darum den Auftrag gegeben, eine Lösung für die Betroffenen zu finden.
Der VfGH, so hob Hacker in einer Stellungnahme hervor, habe nicht in der Sache entschieden und beispielsweise in die Höhe der Richtsätze des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes eingegriffen. Denn die Definition der Armutsgrenze sei eine politische Entscheidung und keine verfassungsrechtliche. Daher sei die Kürzung zu erwarten gewesen.
In einer von der Stadt in Auftrag gegebenen Untersuchung gaben laut Hacker 79 Prozent der Haushalte mit Mindestsicherung und Kindern an, einen Verlust von 100 Euro pro Monat nur schwer bzw. sehr schwer verkraften zu können. Die größten Probleme entstehen insbesondere beim Bestreiten der monatlichen Kosten für Wohnen und Energie. 55 Prozent der Haushalte mit Mindestsicherung und Kindern teilten mit, dass sie Probleme haben, die Miete pünktlich zu bezahlen bzw. dass sie diese bereits schuldig geblieben sind.
Die Untersuchung habe deutlich gezeigt, dass Haushalte mit Mindestsicherung und Kindern vor allem beim Nachwuchs selbst sparen mussten, wurde betont. 57 Prozent der Familien gaben etwa an, dass sie die Ausgaben für Bekleidung und Schuhe reduziert hätten. 34 Prozent teilten mit, dass sie kleinere Auslagen etwa für Kino, Eis essen oder Zeitschriften eingespart haben. (APA)