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Spitäler: Besuchsbeschränkungen bleiben Spitäler: Besuchsbeschränkungen bleiben
Gesundheit

Spitäler: Besuchsbeschränkungen bleiben

Drei Besuche pro Tag bleiben, aber mit Ausnahmen und Sonderregeln.
W24 Redaktion
Donnerstag, 09. März 2023
Verfasst am 09.03.2023 von W24 Redaktion

Patientinnen und Patienten in den Wiener Spitälern dürfen auch nach dem Fallen von nahezu allen Corona-Regeln in Österreich weiterhin nur drei Besucher pro Tag empfangen und dies nicht zur gleichen Zeit. Das AKH Wien und die weiteren Spitäler des Wiener Gesundheitsverbundes halten an ihren bisherigen Regelungen fest. Einen entsprechenden Bericht des Ö1-"Morgenjournals" bestätigte der Wiener Gesundheitsverbund am Donnerstag.

Begründet wird das mit den positiven Auswirkungen auf die Patientinnen und Patienten und mit mehr Sicherheit. "Es ist wichtig, die Besucherinnen und Besucher zu lenken und die Anzahl einzugrenzen", sagte Elena Reghenzani vom Wiener Gesundheitsverbund der APA. Negative Corona-Tests zum Einlass sind nicht nötig, Personen ab sechs Jahren müssen aber weiterhin FFP2-Masken tragen.

Die Besuchszeiten wurden von Montag bis Sonntag auf 14.00 bis 17.00 Uhr vereinheitlicht. Der letzte Einlass ist um 16.00 Uhr. Mittwochs, an den Wochenenden und an Feiertagen haben Patienten zusätzlich die Möglichkeit, zwischen 17.30 und 19.00 Uhr Besucher zu empfangen.

Der Gesundheitsverbund verwies auf zahlreiche Studien zum positiven Einfluss von Besuchern am Krankenbett. Allerdings dürfe das Kommen und Gehen nicht uneingeschränkt sein und müsse gelenkt werden. "Damit ist sichergestellt, dass unsere Patienten einerseits täglich und verlässlich von ihren Angehörigen Besuch bekommen können. Gleichzeitig trägt die Lenkung aber auch dazu bei, die Anzahl der Besucher so einzugrenzen, dass Patient nicht gestört oder überfordert werden", hieß es in einer Stellungnahme. Besondere Rücksicht müsse auf Patienten gelegt werden, die in Mehrbettzimmern liegen.

Weiterhin solle es aber Ausnahmeregelungen, etwa in der Neonatologie, geben, wie Reghenzani bekräftigte. In speziellen Fällen dürfen auch positiv auf das Coronavirus getestete Personen Krankenhäuser betreten. Etwa, wenn es um die Begleitung oder den Besuch von minderjährigen Patienten geht, bei Begleitpersonen bei Geburten und im Rahmen von Palliativ- und Hospizbegleitung oder anderen kritischen Lebensereignissen.

Der Wiener Patientenanwalt Gerhard Jelinek sieht die Beibehaltung der Regelungen kritisch. "Unsere Erfahrung sagt, dass oft mehrere Familienmitglieder gleichzeitig kommen wollen, um jemanden zu besuchen und dass Besuch zu bekommen auch für den Heilungserfolg sehr, sehr positiv ist", so Jelinek im Ö1-"Morgenjournal. Der Austausch mit der Welt außerhalb des Spitals sei wichtig und gebe den Betroffenen auch eine optimistische Zukunftsprognose. "Wir wissen alle, dass eine positive Lebenseinstellung ein wesentlicher Heilungsfaktor neben der Therapie ist." (apa/vk)