Wien startet Info-Offensive für staatenlose Personen
Wien hat eine Informationskampagne für staatenlose Personen gestartet. Die für Einwanderung und Staatsbürgerschaften zuständige Abteilung (MA 35) erläutert Betroffenen nun auf ihrer Homepage, welche Voraussetzungen nötig sind, um die österreichische Staatsbürgerschaft zu erhalten. Der Bund hat zuletzt hier eine vereinfachte Möglichkeit für in Österreich geborene staatenlose Personen geschaffen.
Laut dem Büro des zuständigen Stadtrats Christoph Wiederkehr (NEOS) werden die aktuellen Regeln von der Behörde erläutert. In Österreich geborene Menschen ohne Staatsangehörigkeit können innerhalb von drei Jahren nach ihrem 18. Geburtstag ansuchen. Der Hauptwohnsitz muss sich zehn Jahre in Österreich befunden haben, wobei mindestens fünf Jahre dies unmittelbar vor der Verleihung der Staatsbürgerschaft der Fall gewesen sein muss. Eine Überprüfung, ob der Lebensunterhalt gesichert ist, entfällt.
Die Information sei auf Anregung von SOS Mitmensch erfolgt, betonte die Menschenrechtsorganisation am Montag in einer Aussendung. Man begrüße die Maßnahme der Wiener Staatsbürgerschaftsbehörde. Betroffene sollten das kurze dreijährige Zeitfenster, das ihnen ab der Volljährigkeit offensteht, nicht mehr verpassen. Bisher habe es oft eklatante Informationslücken gegeben, hob der Sprecher von SOS Mitmensch, Alexander Pollak, hervor. Er ersuchte die andere Bundesländer, dem Wiener Beispiel zu folgen.
Verwiesen wurde auch auf Zahlen der Statistik Austria, wonach knapp 20.000 Personen in Österreich den Kategorien "staatenlos", "Staatsangehörigkeit unbekannt" oder "Staatsangehörigkeit ungeklärt" zugeordnet werden. Davon seien rund drei Viertel in Österreich geboren, hieß es. (APA)