Erklärt: Wiens Rolle beim Renaturierungsgesetz
Das EU Renaturierungsgesetz beschäftigt seit Tagen die Innenpolitik. Das Gesetz braucht die Zustimmung der zuständige Klimaministerin Leonore Gewessler. Weil die Materie aber die Bundesländer in ihren Kernbereichen betrifft, können diese die Ministerin daran hindern, wenn sie den Entwurf einstimmig ablehnen. Diese Ablehnung gab es auch.
Die SPÖ in Kärnten und Wien wechselten nach einem Neuentwurf des Gesetzes allerdings ihre Meinung. Wiens Bürgermeister Michael Ludwig hat der derzeitigen Vorsitzenden der Länderkonferenz einen neuen Text geschickt, dass man dem Gesetz zustimmen könne. Jetzt wird es auch für den Verfassungsjuristen Peter Bußjäger spannend. Denn so einen Fall gab es bisher in Österreich noch nicht. Er geht davon aus, dass ein einstimmiger Beschluss nur einstimmig geändert werden könne. Oder aber durch einen neuen Beschluss abgelöst wird.
Neben dieser Entscheidung auf Länderebene hat sich aber auch eine Streitfrage auf Bundesebene ergeben. Denn der ÖVP-Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig ist ebenfalls gegen die Renaturierungsverordnung und vertritt die Meinung, dass es auch seine Zustimmung braucht. Klimaministerin Gewessler ist der Ansicht, dass sie dem Gesetz ohne Einspruch der Bundesländer sehr wohl zustimmen könne.
Es bleibt also spannend. Von der Aufregung in Österreich abgesehen, wäre aber auch noch eine andere Möglichkeit denkbar. Denn sollten sich im EU Rat mindestens 15 von 27 Mitgliedstaaten, die mindestens 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren finden, dann kommt das EU-Renaturierungsgesetz. Auch andere Länder, die bisher dagegen waren, könnten noch ihre Meinung ändern.