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Handyverbot: Wiederkehr für Umsetzung an Volksschulen Handyverbot: Wiederkehr für Umsetzung an Volksschulen
Bildung

Handyverbot: Wiederkehr für Umsetzung an Volksschulen

Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr für "Handy-Safes". Hier könnte das Mobiltelefons während des Unterrichts verweilen.
W24 Redaktion
Mittwoch, 29. Jänner 2025
Verfasst am 29.01.2025 von W24 Redaktion

Wiens Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr (NEOS) plädiert für ein Verbot von Mobiltelefonen in Volksschulen - wie es etwa in Kärnten und der Steiermark bereits erarbeitet wird. Im Gespräch mit "krone.tv" empfiehlt er die Bereitstellung sogenannter Handy-Safes, in der Schülerinnen und Schüler künftig ihre Geräte während des Schulbesuchs legen sollen. Beim Verlassen des Schulgebäudes könnten die Handys dann aus diesen Safes wieder behoben werden.

Sollte sich das Handyverbot in den Volksschulen bewähren, wäre es denkbar, es auch auf andere Schulformen - etwa auf Mittelschulen - auszuweiten, ließ Wiederkehr wissen. Der Stadtrat beklagte, dass das Handy die Aufmerksamkeit der Schülerinnen und Schüler vom Unterricht immer stärker abziehen würde. "Die Sucht nach Handy und Social Media nimmt massiv zu, das Handy ist ein Aufmerksamkeitskiller", befand Wiederkehr.

In der Tageszeitung "Heute" hatte Wiederkehr sich zuletzt für eine bundesweite klare Regelung für ein altersangemessenes Handy-Verbot an Schulen eingesetzt. Die Nutzung der Geräte für Unterrichtszwecke soll freilich weiter möglich sein.

Schon jetzt kann jede Schule Handynutzung regeln

Wien ist nicht das erste Bundesland, in dem eine strengere Regelung der Handynutzung an den Schulen zur Debatte steht. Erst am Montag hatte Kärntens Bildungsreferent Daniel Fellner (SPÖ) angekündigt, per Erlass die Handynutzung an den Volksschulen künftig zu verbieten. Für Zehn- bis 14-Jährige soll es eine "regulierte Nutzung" geben. Auch Fellner gab als Ziel eine bundesweit einheitliche Lösung aus.

In der Steiermark wird bereits ein Erlass ausgearbeitet, gelten soll das Handyverbot während des Unterrichts bis zur 7. Schulstufe. Zwar würden 99 Prozent der Schulen das Verbot jetzt schon leben, nun soll aber auch eine rechtliche Grundlage dafür geschaffen werden.

Grundsätzlich können Schulen im Rahmen ihrer Schulautonomie schon jetzt in der Hausordnung oder in Klassenverträgen Regeln für den Handygebrauch im Unterricht bzw. am Schulareal festlegen. Vom Bildungsministerium wurden den Schulen Regeln empfohlen. Der Unterricht solle, wenn das Handy nicht zu etwa zum Recherchieren genutzt wird, "grundsätzlich eine handyfreie Zeit" sein.

Landesrätinnen verweisen auf Hausordnungen

Die Regelung in den Hausordnungen hält man in Vorarlberg "für einen guten Weg", so Bildungslandesrätin Barbara Schöbi-Fink (ÖVP) zur APA. Dieses Modell funktioniere in Vorarlberg schon an vielen Volks- und Mittelschulen. So seien über Hausordnungen etwa "Handygaragen" oder Verbote im Unterricht bzw. von 8.00 bis 12.00 Uhr oder auch am Nachmittag eingerichtet worden. "Verordnungen, ohne die Betroffenen mitzunehmen", sah sie hingegen als schwierig. Dabei betonte sie, dass insbesondere auch die Eltern Betroffene seien.

Ähnlich auch die Salzburger Bildungslandesrätin Daniela Gutschi (ÖVP): Sie sieht entsprechende Verhaltensregeln oder Vorschriften aufgrund der unterschiedlichen Bedürfnisse und Herausforderungen der einzelnen Schulstandorte am besten im Bereich der Schulautonomie aufgehoben. "Hier können Schulen individuell und nach Bedarf Regelungen im Rahmen der Hausordnung festlegen. Es gibt nämlich sehr unterschiedliche Ansätze, auch jenen, das Handy ganz gezielt in den Unterricht einzubauen, weshalb ein von oben herab verordnetes Verbot aus unserer Sicht nicht wirklich zielführend ist", sagte sie auf APA-Anfrage. Sollte es zu Verboten oder Verhaltensregelungen kommen, wäre aus ihrer Sicht eine einheitliche Lösung für ganz Österreich sinnvoll.

Und auch ihre oberösterreichische Kollegin Christine Haberlander (ÖVP) verwies auf die Hausordnungen. "Eine kürzlich erfolgte Umfrage zeigt, dass über 85 Prozent der LehrerInnen bestätigen, dass es solche klaren Regeln in ihren Schulen gibt." Gleichzeitig ist sie aber für eine allgemeine Vorgabe offen: "Grundsätzlich kann ich ein bundesweites Handyverbot für Volksschulen mittragen." Entscheidend sei aber nicht der Umgang in der Schule, sondern der Konsum zuhause. "Hier gilt es in den Familien klare Regeln aufzustellen: Eine Woche hat 168 Stunden. VolksschülerInnen sind nur etwas über 20 Stunden pro Woche in der Schule. Das Elternhaus trägt daher eine wesentliche Verantwortung." (APA/Red)