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Wien-Wahl: Voraussichtlich 1,4 Mio. Personen wahlberechtigt

1.109.087 Wiener*innen können Gemeinderat wählen, die Bezirksvertretungen auch 264.781 EU-Bürger*innen. Wahlkarten können schon beantragt werden.
W24 Redaktion
Donnerstag, 06. Februar 2025
Verfasst am 06.02.2025 von W24 Redaktion

Bei der Wien-Wahl am 27. April sind rund 1,4 Millionen Menschen zur Stimmabgabe aufgerufen. Bei der Wiener Gemeinderatswahl sind vorläufig 1.109.987 Personen wahlberechtigt, wie die Wählerevidenz der Magistratsabteilung 62 am Donnerstag mitteilte. Das sind 23.023 weniger als 2020. Die Gesamtzahl der Wahlberechtigten ist dennoch um 11.979 auf 1.374.768 gestiegen, weil an den Bezirksvertretungswahlen diesmal mehr in Wien lebende Bürger anderer EU-Staaten teilnehmen dürfen.

Wahlberechtigt sind bei der Gemeinderatswahl grundsätzlich all jene, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, am Stichtag 28. Jänner die österreichische Staatsbürgerschaft besaßen und den Hauptwohnsitz in Wien haben. Bei den Bezirksvertretungswahlen dürfen zudem auch Menschen mit der Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Landes ihre Stimme abgeben. Das sind diesmal 264.781 Personen und damit 35.002 mehr als noch vor fünf Jahren. Bei der Gemeinderatswahl dürfen sie anders als in anderen Gemeinden nicht teilnehmen, weil der Gemeinderat in Wien gleichzeitig der Landtag ist und die Teilnahme an Landtagswahlen gemäß Verfassung nur für Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft möglich ist.

Die Zahl der Wahlberechtigten ist noch bis zum Abschluss des Wählerverzeichnisses vorläufig. Bis 27. Februar können noch Berichtigungen im aufgelegten Wählerverzeichnis beantragt werden. Das bedeutet etwa, dass Personen eine Eintragung oder auch eine Löschung urgieren können.

Wahlkarten können schon beantragt werden

Wer am Wahltag nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann, kann ab sofort und noch bis zum 23. April eine Wahlkarte beantragen. Der Antrag kann schriftlich per E-Mail, Fax oder formlosen Schreiben erfolgen. Ab 31. März werden die Wahlkarten ausgestellt und per Post zugesandt. Alternativ kann die Wahlkarte auch bis 25. April, 12 Uhr, persönlich beim Wahlreferat des zuständigen Bezirksamts abgeholt werden. (APA)