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IS-Rückkehrerin: U-Haft verlängert IS-Rückkehrerin: U-Haft verlängert
Chronik

IS-Rückkehrerin: U-Haft verlängert

Die Wienerin ist am 1. März nach Österreich zurückgekehrt. Als Minderjährige hat sie sich dem IS angeschlossen und ist 2016 nach Syrien ausgereist.
W24 Redaktion
Dienstag, 18. März 2025
Verfasst vor 11 Stunden von W24 Redaktion

Die am 1. März gemeinsam mit ihrem siebenjährigen Sohn aus Syrien heimgeholte Ex-IS-Anhängerin Evelyn T. bleibt weiter in U-Haft. Das hat das Wiener Landesgericht entschieden. Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage bestätigte, geht das Gericht weiter von Tatbegehungsgefahr aus. Gegen das 26-Jährige vormalige Mitglied der radikalislamistischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) wird wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation ermittelt.

Die U-Haft dürfte vor allem deshalb um weitere vier Wochen verlängert worden sein, weil aus Sicht der Justiz unklar ist, inwieweit die 26-Jährige noch mit IS-Gedankengut liebäugelt bzw. ein etwaiger Deradikalisierungsprozess fortgeschritten ist. Anna Mair, die Verteidigerin der Frau, akzeptiert die weitere Inhaftierung nicht. "Das ist nichts Anderes als Sicherungshaft", sagte Mair Dienstagmittag im Gespräch mit der APA. Sie legte daher gegen den Haftbeschluss Beschwerde ein. Die Entscheidung, ob der vom Landesgericht angenommene Haftgrund noch gegeben ist, liegt nun beim Oberlandesgericht (OLG) Wien.

Tatbegehungsgefahr für Verteidigerin "Hypothese"

Die ihrer Mandantin unterstellte Tatbegehungsgefahr sei eine "Hypothese", meinte Mair. Es fänden sich im Akt keine Hinweise auf eine noch gegebene Radikalisierung. Das Gericht habe von sich aus nichts unternommen, um - etwa mittels Beiziehung eines Sachverständigen - abklären zu lassen, ob von Evelyn T. noch eine Gefahr ausgeht. Eine dahin gehende "potenzielle Möglichkeit" reiche nicht aus, um die U-Haft weiter zu rechtfertigen: "Wenn man nicht klar sagt, sie ist weiter radikal, kann man sie nicht weiter einsperren."

Wie Mair betonte, habe Evelyn T. bereits an die beim bundesweiten Netzwerk Offene Jugendarbeit (bOJA) angesiedelte Beratungsstelle Extremismus "angedockt" und erste Termine absolviert. Für den Fall einer Haftentlassung gebe es eine Wohnmöglichkeit, eine Betreuung durch den Bewährungshilfeverein Neustart sei gewährleistet. Vor allem wolle Evelyn T. wieder mit ihrem Sohn zusammensein, der seit 1. März in einer Einrichtung der Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) untergebracht ist. Die MA 11 hat die vorübergehende Obsorge übernommen.

Wienerin hatte sich als Jugendliche dem IS angeschlossen

Evelyn T. hatte sich als Jugendliche dem IS angeschlossen. Sie reiste nach Syrien und ging dort eine Beziehung mit einem IS-Anhänger ein. Im Mai 2017 brachte sie einen Buben zur Welt. "Ihr wurden aber bald die Augen geöffnet. Ihr ist sehr rasch klar geworden, dass sie einen Blödsinn gemacht hat", betonte ihre Verteidigerin gegenüber der APA. Evelyn T. hätte sich daher bereits am 1. November 2017 den alliierten Truppen ergeben - "freiwillig", wie Mair unterstrich. Denn das sogenannte IS-Kalifat hätte in Syrien erst im Frühjahr 2019 die entscheidende Niederlage gegen eine von den USA geführte internationale Allianz bezogen.

Während sich IS-Kämpfer in die Badia-Wüste zwischen Syrien und dem Irak zurückzogen, wurden Evelyn T. und ihr Sohn im Al-Roj-Camp interniert, wo vor allem vom IS radikalisierte Frauen untergebracht wurden. "Sie war in jenem Teil des Lagers, wo keine radikalen Frauen leben", versicherte Mair. Evelyn T. sei außerdem bestrebt gewesen, mit ihrem Kind nach Österreich zurückzukehren. Schließlich wurde im Juli 2024 beim Außenministerium konsularischer Schutz beantragt, der sich auf die Rückholung von Mutter und Sohn aus dem Lager bezog.

Als im Zuge einer vom Außenministerium eingeleiteten Rückholaktion am 1. März der Flieger in Wien-Schwechat landete, ließ sich die 26-Jährige am Flughafen widerstandslos festnehmen. Gegen sie bestand eine aufrechte Festnahmeanordnung der Staatsanwaltschaft Wien. (APA)