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Mord an 70-Jährigem: Unterbringung des Beschuldigten beantragt Mord an 70-Jährigem: Unterbringung des Beschuldigten beantragt
Chronik

Mord an 70-Jährigem: Unterbringung des Beschuldigten beantragt

Ein Sachverständiger stellte beim Verdächtigen paranoide Schizophrenie und Zurechnungsunfähigkeit fest.
W24 Redaktion
Dienstag, 01. April 2025
Verfasst vor 1 Tag von W24 Redaktion

Jener 27-Jährige, der im vergangenen Herbst in der Wiener Innenstadt einen 70 Jahre alten Mann in dessen Wohnung erstochen hat, wird sich nicht wegen Mordes vor Gericht verantworten müssen. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge war der Afghane infolge einer ausgeprägten paranoiden Schizophrenie im Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig. Die Staatsanwaltschaft hat daher beim Landesgericht einen Antrag auf Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum eingebracht.

Der Getötete wurde am 7. November 2024 entdeckt, nachdem sich dessen befreundeter Hausarzt an die Polizei gewandt hatte, weil er über eine Woche den 70-Jährigen nicht mehr erreichen hatte können. Als die Feuerwehr die Wohnungstür öffnete, stieß man auf die Leiche, die zahlreiche Stich- und Schnittverletzungen am Kopf, im Gesicht, am Hals und im Nacken aufwies. Abwehrverletzungen an den Händen und Unterarmen deuteten darauf hin, dass das Opfer um sein Leben gekämpft hatte. Das Gesicht des Toten war mit einem Kopfpolster abgedeckt.

Blutgetränke Sneakers führten zu 27-Jährigem

Der Tatverdacht fiel rasch auf den 27-jährigen Afghanen, der mehrere Jahre bei dem Pensionisten gelebt hatte und von diesem finanziell unterstützt worden war. Zuletzt soll der 70-Jährige seinen Mitbewohner jedoch zum Auszug aufgefordert haben, da dieser keiner regelmäßigen Beschäftigung nachging und keine Ausbildung machen wollte. Da sich in der Wohnung blutgetränkte Sneaker des 27-Jährigen fanden, wurden nach dem Afghanen Fahndungs- und Ortungsmaßnahmen eingeleitet. Er konnte am 8. November festgenommen werden, wobei er ein rund 30 Zentimeter langes Messer in der Innentasche seiner Jacke mit sich führte. Er wies außerdem eine Schnittwunde an der linken Hand auf, die er sich vermutlich bei der Tatausführung beigebracht hatte.

Mann berief sich nach Festnahme auf "Teufel"

Nach seiner Festnahme erklärte der 27-Jährige, "der Teufel" hätte ihm befohlen, den 70-Jährigen "aus der Welt zu schaffen", da dieser "ein Feind" sei, wie dem Unterbringungsantrag zu entnehmen ist. Der von Verteidigerin Astrid Wagner vertretene Afghane führte weiters an, den Großteil der Stiche habe "der Teufel selbst" ausgeführt, der "aus Feuer" sei und kein Gesicht habe. Vor dem psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann erklärte er später, er sei vor zwei Jahren erstmals von Teufeln kontaktiert worden. Auch der Getötete sei ein Teufel gewesen, sei zwischenzeitlich wiedererweckt worden und habe ihn im Gefängnis besucht.

Beim Getöteten handelte es um einen Gastronomen, der ein in der Innenstadt bekanntes Fondue-Lokal betrieben hatte. Er leitete den Betrieb rund 17 Jahre, wollte sich im vergangenen Herbst zur Ruhe setzen und in seine ursprüngliche Schweizer Heimat zurückkehren.

Der psychiatrische Sachverständige bescheinigt dem 27-Jährigen einen "kontinuierlich bizarren Wahn", einen "ausgeprägten Größenwahn" sowie eine "schwerste Störung des Realitätsbezugs". Er weise keinerlei Krankheitseinsicht auf und sehe keinen Grund, sich einer Behandlung zu unterziehen, weshalb der Gutachter eine Unterbringung im Sinne des §21 Absatz 1 StGB empfiehlt. Ansonsten werde der nicht schuldfähige Mann unter dem Einfluss seiner nachhaltigen und schwerwiegenden psychischen Störung möglicherweise wieder Straftaten mit schweren Folgen begehen.

Wann im Grauen Haus über den Unterbringungsantrag verhandelt wird, ist unklar. Termin für die Hauptverhandlung vor einem Geschworengericht gibt es noch keinen. (APA)