Gericht entscheidet über Spaghettimonster
Am Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ist am Montag die Verhandlung über den Antrag der "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters" (KdFSM) auf Anerkennung als Bekenntnisgemeinschaft aufgenommen worden. Nach zahlreichen vorangegangenen Anträgen, Rückweisungen und Kompetenzdiskussionen wird die Causa nun am BVwG entschieden. Die Entscheidung könnte sich über mehrere Monate hinziehen.
Der Verhandlungsweg war schon bisher ein langer: Bereits im April 2014 hatten die Initiatoren des heimischen Zweigs der internationalen Satire-Religion beim zuständigen Kultusamt einen Antrag auf offizielle Anerkennung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft in Österreich gestellt. Das Kultusamt lehnte dies mit Verweis auf die Verfehlung formaler Kriterien ab; so habe etwa der Bezug zur (im Bekenntnisgemeinschaftsgesetz geforderten) religiösen Lehre gefehlt, da sich die KdFSM selbst als ironisch-kritische Bewegung verstehe, hieß es in der Begründung.
Nach einer Beschwerde der Initiatoren beim Bundesverwaltungsgericht kam es zu weiteren Anträgen und Abweisungen und schlussendlich zu Kompetenzstreitigkeiten der Gerichte. Der Verwaltungsgerichtshof erklärte dann Ende 2017 das Bundesverwaltungsgericht für zuständig. In dem seit Montag laufenden Verfahren vor dem BVwG ist nun eine inhaltliche Entscheidung zu erwarten, ob die "Pastafari" eine Bekenntnisgemeinschaft sein dürfen oder nicht. Theoretisch möglich - aber praktisch nahezu ausgeschlossen - ist auch eine Rückweisung der Causa an das Kultusamt; allerdings nur dann, wenn ein mangelhaftes Ermittlungsverfahren bei dieser Behörde festgestellt werden sollte.
Rasch dürfte die nun anstehende Entscheidung am BVwG jedenfalls nicht über die Bühne gehen. "Wir werden einige Male verhandeln müssen", stellte der Richter gleich zu Beginn der Verhandlung am Montag fest. Er wolle zahlreiche Zeugen - nämlich bis zu 300 - hören, sagte er. Sie sollen u.a. zu ihrer religiösen Praxis des "Pastafarismus" befragt werden. Ziel dürfte sein, festzustellen, ob es die für die Anerkennung notwendige Zahl von mindestens 300 Gläubigen in Österreich auch tatsächlich gibt.
Zeit hat das Gericht für seine Urteilsfindung bis zum Frühsommer: Spätestens sechs Monate nach dem Bundesverwaltungsgerichtshof-Entscheid vom November 2017, das die Zuständigkeit des BVwGs festlegte, muss ein Ergebnis vorliegen. Aber auch dann ist noch nicht gesichert, dass die Sache endgültig beendet ist: Sowohl die Initiatoren wie auch das Kultusamt könnten noch Revision gegen das Urteil des BVwG einlegen.
Die Verhandlung selbst war am Montag von dem Bemühen des Richters geprägt, die Gläubigkeit der als Zeugen geladenen Anhänger des Fliegenden Spaghettimonsters zu überprüfen, was auch durchaus für Heiterkeit aller Beteiligten sorgte. "Glauben sie an das Spaghettimonster?", so eine immer wieder gestellte Frage des Richters an die Zeugen. Einer der Befragten brachte eine Stoff-Puppe des Spaghettimonsters mit in den Verhandlungssaal. "Zeuge zeigt Plüschversion des fliegenden Spaghettimonsters vor", diktierte der Richter daraufhin der Stenografin für das Protokoll.
Auf die Frage nach seinem Glauben meinte der Zeuge: "Ich glaube durchaus, dass das fliegende Spaghettimonster die Menschen erschaffen hat" - und zwar genauso wie andere es glauben, dass Gott unglaubliche Dinge gemacht habe.
Recht einig waren sich die am Vormittag befragten Gläubigen, was die Glaubensgrundsätze angeht: Es gebe "nur ein einziges Dogma" in der Lehre: "Nämlich, dass es kein Dogma gibt", so die Antwort eines Zeugen. Nicht ganz einig waren sich die Befragten, ob es denn Gottesdienste gebe oder nicht. Der Anwalt der "Pastafari" klärte diese Frage dann auf: Gottesdienste gibt es bei der KdFSM nicht, man bekenne sich lediglich zu seinem Glauben. Einzelne Zeugen verwiesen auf ihre religiösen Rituale: Man komme im Familien- oder Freundeskreis zusammen und esse - etwa Nudeln. Dann denke man an seine Religion und an das Spaghettimonster.
Gefragt nach ihren Beweggründen, der Religion anzugehören, nannten einige "Pastafari" auch die Offenheit der Glaubensrichtung. "Ich esse lieber Reis", gestand etwa ein Zeuge. Dies sei aber "kein Problem", denn das Spaghettimonster sei ja nicht dogmatisch. Mitgebracht hatte der Zeuge, ein Beamter, ein aufklappbares Nudelsieb, das er zu Demonstrationszwecken aus seiner Aktentasche hervorzauberte.
Der ehemalige NEOS-Abgeordnete und Unterstützer der Gruppierung Niko Alm zeigte sich am Nachmittag in einer Verhandlungspause gegenüber der APA zuversichtlich, was die Chancen der Anerkennung betrifft. Alm war es auch, der den "Pastafarismus" in Österreich zu einer gewissen Bekanntheit verholfen hatte: Er hatte es geschafft, ein Nudelsieb auf seinem Führerscheinfoto tragen zu dürfen und erreichte damit auch weltweite mediale Aufmerksamkeit.
Sollte das Bestreben der KdFSM nach Anerkennung als Bekenntnisgemeinschaft schlussendlich von Erfolg getragen sein, dann ist der Weg zur Anerkennung als Religionsgemeinschaft dennoch noch ein weiter: Erst bei einer Mitgliederzahl von mindestens 2 Promille (0,2 Prozent) der Bevölkerung (ca. 17.000 Menschen) und einer Bestehensdauer der Gemeinschaft von 20 Jahren im Inland kann ein dementsprechender Antrag gestellt werden.
Die Verhandlung vor dem BVwG war am Montag bis zum Abend angesetzt, geplant war die Hörung weiterer Zeugen. (apa)