Schließen
Pflege: Wien zieht Vermögensforderungen zurück Pflege: Wien zieht Vermögensforderungen zurück
Soziales

Pflege: Wien zieht Vermögensforderungen zurück

Sozialstadtrat Peter Hacker und Bürgermeister Michael Ludwig setzen das Regressverbot in Sachen Pflege um.
W24 Redaktion
Dienstag, 23. Oktober 2018
Verfasst am 23.10.2018 von W24 Redaktion

Die Stadt Wien setzt nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs das Regressverbot in Sachen Pflege vollinhaltlich um. Offene Forderungen sind sofort gegenstandslos, sämtliche Exekutionsverfahren werden gestoppt. Das haben Bürgermeister Michael Ludwig und Sozialstadtrat Peter Hacker am Dienstag verkündet. Harsche Kritik setzte es am Bund, etwa am Aufteilungsschlüssel zur Finanzierung.

Insgesamt werden in Wien rund 60.000 Menschen pflegerisch betreut, berichtete Ludwig. Wien, so betonte er, habe den Angehörigen-Regress schon in den 1970er Jahren abgeschafft. Künftig müssten aber auch Personen, die sich in Pflege befinden, keine Angst mehr haben, dass ihr Vermögen herangezogen werde.

Dass der Pflegeregress abgeschafft wird, das hat der Bund schon vor längerer Zeit grundsätzlich beschlossen. Nach dem VfGH-Urteil ist nun auch fix, dass das Verbot rückwirkend seit Jahresbeginn gilt. Welche Folgen dies zeitigt, war aber noch unklar. Wien hatte erklärt, die weiteren Schritte noch zu prüfen. Fraglich war vor allem das Vorgehen bei älteren Verfahren. Nun steht fest, dass Wien auch solche, die die Zeit vor dem 1. Jänner betreffen, auslaufen lässt.

Sämtliche Exekutionen, auch solche die aus rechtskräftigen Titeln stammen, werden eingestellt, erklärte Hacker. Im Grundbuch eingetragene Pfandrechte werden gelöscht. Laut dem Ressortchef waren dies zuletzt etwa noch rund 100 derartige Rechte.

Kritik übte Hacker daran, dass der Bund es bisher verabsäumt hat, eine entsprechende Durchführungsgesetzgebung samt Übergangsbestimmungen zu beschließen. Damit seien Gerichtsverfahren "auf dem Rücken der Betroffenen" zu Klärung der Sachlage nötig gewesen. Zudem hätten jene, die nicht gezahlt haben und vor Gericht gegangen sind, jetzt einen Vorteil. Betroffene, die etwa ihre Erbschaft als Beitrag eingesetzt hätten, "bekommen keinen Cent".

Kein Verständnis hat der Sozialstadtrat auch dafür, dass Wien als finanziellen Ausgleich nur rund 16,6 Prozent der bereitgestellten Mittel vom Bund bekommen soll. Damit erhalte man weniger Geld als Niederösterreich, die Steiermark oder Oberösterreich obwohl dies weder der Bevölkerungszahl entspreche noch den gemeldeten Mittel. Für Wien seien nur rund 56 Mio. vorgesehen, obwohl etwa heuer 75 Mio. Euro an Kosten anfallen würden. (APA/Red)

Bild: Christian Jobst/PID