Neues Tierhaltegesetz: Hundehalter müssen künftig Kurse absolvieren
Im Wiener Landtag soll am morgigen Donnerstag - nach vertiefenden Verhandlungen zwischen SPÖ und Grünen - das neue Tierhaltegesetz beschlossen werden. Es sieht Verschärfungen wie eine generelle Beißkorbpflicht für sogenannte Kampfhunde vor, wobei es hier nun Ausnahmen geben wird. Und: Künftig müssen alle Hundebesitzer einen Kurs absolvieren, um die artgerechte Haltung des Tieres zu gewährleisten.
Die zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) und der grüne Tierschutzsprecher Rüdiger Maresch präsentierten am Mittwoch die Verschärfungen. Wobei es im Vergleich zu den ursprünglich präsentierten Plänen kleine Modifizierungen geben wird. So sind etwa "bestimmte strenge Ausnahmen" für die Leinen- und Beißkorbpflicht vereinbart worden, wie Sima betonte. Listenhunde dürfen sich etwa in umzäunten Hundezonen frei ohne Leine und Maulkorb bewegen. In Hundeauslaufzonen ohne Zaun darf zumindest die Leine abgenommen werden.
Auch Therapie- und Assistenzhunde sowie als Rettungs- und Diensthunde eingesetzte Vierbeiner sind ausgenommen. Ein Sonderfall wurde für Kampfhunde geschaffen, die schon vor Inkrafttreten des Gesetzes (am 1. Juli 2019, Anm.) angeschafft wurden und die älter als drei Jahre sind. Ihre Halter können eine Einzelfallprüfung vor einer Kommission absolvieren, damit ihrem Tier der Beißschutz erlassen wird. Das ist allerdings ausdrücklich als Übergangsregelung für schon bei ihrem Besitzer lebende Tiere gedacht und wird später nicht mehr möglich sein.
Halter von Listenhunden dürfen auch nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben, wenn sie mit einem klassifizierten Tier unterwegs sind. Sollte ein Herrchen seinen Listenhund an eine Person ohne Führschein weitergeben, drohen Strafen ab 200 Euro. Apropos Führschein: Die Bestimmungen, um einen solchen zu erhalten, werden verschärft. Prüfer können etwa Wiederholungen oder zusätzliche Trainingseinheiten anordnen.
Die Novelle widmet sich allerdings nicht nur den gefährlichen Exemplaren. Auch bei den "normalen" Hunden wurde eine Änderung vorgenommen. Wer sich nach dem 1. Juli 2019 einen Hund anschafft, muss einen Kurs absolvieren und einen Sachkundenachweis vorlegen. Damit sei sichergestellt, dass sich Menschen, bevor sie sich einen Hund zulegen, darüber informieren, was das bedeutet, wie Sima erläuterte. Ähnliche Regelungen gebe es bereits in anderen Bundesländern: "Wir glauben, dass das auch in Wien zumutbar ist."
Auch Maresch zeigte sich überzeugt, dass ein solcher Nachweis die geeignetere Lösung sei - anders als ein Führschein für alle Hunderassen. Im Gegensatz zum Führungsnachweis wird der Einführungskurs nur für den Besitzer vorgeschrieben. Andere Menschen, die mit dem Tier unterwegs sind, brauchen diesen nicht. Strafen sind nicht vorgesehen, wie Sima und Maresch beteuerten. Allerdings: Der Nachweis wird nötig sein, um einen Hund anzumelden.
Dass Hunde eingeschläfert werden, die einen Menschen angegriffen haben, um ihr Herrchen oder Frauchen zu verteidigen, ist laut Sima übrigens eine "Falschmeldung" der FPÖ. Hier werde es keine Sanktionen geben, versprach sie. Die FPÖ hatte am Dienstag von einem "Hundtötungsgesetz" gesprochen und gefordert, dass Tiere die "Einbrecher oder Vergewaltiger" attackieren, nicht getötet werden. (APA/Red)