NÖ: VfGH hebt Mindestsicherung auf
Knalleffekt in St. Pölten: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat weitere Klarstellungen zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) getroffen. Eine, die vor allem das Land Niederösterreich betrifft. Eine von der Dauer des Aufenthalts in Österreich abhängige Wartefrist für die Mindestsicherung in voller Höhe und eine starre Deckelung der Bezugshöhe bei Haushalten mit mehreren Personen im NÖ Mindestsicherungsgesetz "sind unsachlich und daher verfassungswidrig".
Wörtlich heißt es in der Entscheidung vom 7. März 2018: "Das mit § 11b NÖ MSG geschaffene System nimmt keine Durchschnittsbetrachtung vor, sondern verhindert die Berücksichtigung des konkreten Bedarfes von in Haushaltsgemeinschaft lebenden Personen. Dadurch verfehlt dieses System der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ab einer bestimmten Haushaltsgröße seinen eigentlichen Zweck, nämlich die Vermeidung und Bekämpfung von sozialen Notlagen bei hilfsbedürftigen Personen". Die aktuelle Deckelungsregelung, die in NÖ Realität ist, dürfte damit wieder vom Tisch sein.
Land nimmt Gerichtsspruch zur Kenntnis
"Die vom Verfassungsgerichtshof heute getroffene Entscheidung nehmen wir selbstverständlich zur Kenntnis", reagierte Klaus Schneeberger, Klubobmann der ÖVP im NÖ Landtag. Gleichzeitig kündigte er an, dass sich das Landesparlament mit den notwendigen Änderungen des NÖ Mindestsicherungsgesetzes "so rasch wie möglich" befassen werde.
Dabei wolle man aber jedenfalls den Grundsätzen treu bleiben, "die wir mit den bisherigen Maßnahmen verfolgt haben", betonte Schneeberger: "Wer arbeiten geht, darf nicht der Dumme sein." (APA/Red)
Bild: Stadt St. Pölten