Abstinenz am Vorplatz
Die von der Stadt Wien gegen manchen Widerstand durchgesetzte Verordnung, Alkoholkonsum am Praterstern zu untersagen, ist am Freitag in Kraft getreten.
Die Polizei bekräftigt, sie werde die Einhaltung dieser Verordnung ab sofort kontrollieren. Die Beamten würden bei Verstößen zwar erst aufklären - wenn dies aber nicht die gewünschte Wirkung erziele, Übertretungen ahnden. Alkoholische Getränke können beschlagnahmt werden und es können Geldstrafen bzw. Anzeigen verhängen. Der Strafrahmen beträgt dabei bis zu 700 Euro.
Alkoholkonsum im Lokal erlaubt
Vom Alkoholverbot ausgenommen sind Gastronomiebetriebe in der Verbotszone, sofern die Getränke im Zuge des Besuchs an Ort und Stelle konsumiert werden.
Delikte oft unter Alkoholeinfluß
Die polizeiliche Statistik zeigt einen eindeutigen Zusammenhang zwischen Kriminalität und Alkoholkonsum: Bei über 50 Personen, die in den letzten drei Monaten wegen der Begehung eines Strafrechtsdelikts von der Polizei festgenommen wurden, wurde im Zuge der Amtshandlung auch eine Alkoholisierung festgestellt.
Das Inkrafttreten des Alkoholverbots stellt nur eine von mehreren Maßnahmen dar, um Gruppenbildungen am Praterstern einzuschränken und um das Festsetzen krimineller Szenen zu vermeiden. (APA/red)
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