UNHCR kritisiert Fremdenrechtsnovelle
Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR kritisiert die von Innenministerium vorgelegte Fremdenrechtsnovelle. Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens wird etwa die Bargeldabnahme bei Asylsuchenden als problematisch bewertet. Mit Sorge sieht man auch die Ermächtigung der Behörden beim Auslesen von Handydaten.
Aus Sicht des UNHCR sollte letzteres keinesfalls ein Automatismus sein. Daten sollten nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen unter voller Berücksichtigung des Datenschutzes und unter Wahrung der Privatsphäre ausgelesen werden.
Was die Erlaubnis an die Behörden, Asylsuchenden bis zu 840 Euro abzunehmen, betrifft, weist UNHCR-Österreich-Leiter Christoph Pinter darauf hin, dass schon jetzt Asylsuchende mit Geld für ihre eigene Versorgung aufkommen müssten: "Aus unserer Sicht macht es aber einen großen Unterschied, jemandem Geld automatisch wegzunehmen, anstatt ihn für Miete oder Versorgung einfach selbst zahlen zu lassen."
Eine Regelung, die UNHCR weiters als bedenklich erachtet, ist der geplante erschwerte Zugang zur Staatsbürgerschaft für Flüchtlinge. Konkret sollen sie nun mindestens zehn Jahre warten müssen, was Pinter für falsch hält. Die Perspektive auf eine rasche Einbürgerung fördere einen erfolgreichen Integrationsprozess und sei für die Stärkung des gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalts wünschenswert. Überhaupt warnt das UNHCR davor, im öffentlichen Diskurs Missbrauch und Neiddebatten in den Mittelpunkt zu stellen. Gleichzeitig könnten sich die Regelungen auch negativ auf die Integration von Flüchtlingen auswirken. (APA/red)