BVT-U-Ausschuss: Opposition zieht vor VfGH
Die Opposition legt im Streit mit Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) um die Aktenlieferungen an den BVT-U-Ausschuss ein Schäufelchen nach: Am Dienstag rufen SPÖ, NEOS und Liste Pilz den Verfassungsgerichtshof an, um das Innenministerium zur Vorlage bestimmter Dokumente zu zwingen. Das Höchstgericht sollte "tunlichst binnen vier Wochen" entscheiden. Während das BMI die Vorwürfe zurückweist, zeigt die FPÖ-Fraktion gewisses Verständnis für die Opposition.
Ein Sprecher des VfGH bestätigt das Einlangen des Begehrs der Opposition. Es werde nun geprüft und umgehend in Bearbeitung genommen. Dass man nun ein paar Wochen auf die Entscheidung warten muss, soll dem Start der Befragungen im U-Ausschuss Anfang September nicht entgegenstehen, stellen die Oppositionsparteien, die den Ausschuss auch eingesetzt hatten, klar.
Bei ihrer gemeinsamen Pressekonferenz sparen die Oppositions-Abgeordneten nicht mit deftigen Worten: Kickl falle durch ein "extrem autoritäres Verhalten" auf, befand SPÖ-Fraktionschef Jan Krainer, der Minister versuche, zu "vertuschen". Krainer schätzt, dass das Innenministerium nur zehn Prozent der eigentlich vorhandenen BVT-Akten geliefert hat. "Wir lassen uns das nicht gefallen", erklärte Krainer den Gang zum Höchstgericht.
Laut NEOS-Mandatarin Stephanie Krisper vermisst man beispielsweise Unterlagen der "Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität" (EGS) zur umstrittenen Hausdurchsuchung im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung. "Die EGS-Akten werden im Innenministerium vor uns versteckt", ist sich auch Listengründer Peter Pilz sicher, der gar einen "freiheitlichen Amtsmissbrauch" ortet. In der Klage an den VfGH geht es nun zunächst um einen Sammelakt aus dem Kabinett und ein Schreiben der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft von Ende Juni.
Pilz vermutet auch an anderer Stelle einen "Akt der Sabotage" durch das Innenministerium: Der Wiener Polizeipräsident Gerhard Pürstl bestehe in einem Schreiben darauf, dass die Befragungen der EGS-Beamten wegen der möglichen Schädigung von Staatsinteressen nur "geheim" durchgeführt würden. In der Geschichte der Untersuchungsausschüsse habe es noch keine einzige geheime Befragung gegeben, wundert sich Pilz. Dies würde nicht nur den Ausschluss der Medien bedeuten - eine geheime Befragung müsste wohl in einem abhörsicheren Raum mit streng beschränktem Zugang stattfinden. Dabei gehe es doch lediglich um den Ablauf der Hausdurchsuchungen, und nicht um Staatsgeheimnisse, meint der Abgeordnete. "Der Innenminister hat offensichtlich Angst, dass Sie (die Journalisten, Anm.) zuhören können, wenn wir die EGS-Beamten befragen - und ich gehe davon aus, dass er diese Angst zurecht hat", schlussfolgerte Pilz, der auch hier den Verdacht des Amtsmissbrauchs in den Raum stellt. Das Innenministerium dementiert, dass es in diesem Zusammenhang eine Weisung an Pürstl gegeben habe. Auch den Vorwurf der Sabotage und unzureichenden Aktenlieferung weist man ein weiteres Mal zurück.
Schützend vor den Innenminister stellt sich dessen Parteikollege Hans-Jörg Jenewein, blauer Fraktionsführer im BVT-U-Ausschuss. Der Minister habe zwei Mal per Weisung die Lieferung aller Akten angeordnet, wendet er sich gegen "Kickl-Bashing" und den Versuch, ihn "medial anzupatzen". Allerdings zeigt Jenewein auch ein gewisses Verständnis für den Unmut der Opposition: "Es ist nicht sehr glaubwürdig, dass es über manche Sachverhalte keine Akten gibt", bezieht er sich etwa auf die Kabinettskommunikation der letzten zwei bis vier Jahre, als das Innenministerium noch in schwarzer Hand war. Dass trotz der eindeutigen Frist bis zum heutigen Tag "zizerlweise" Unterlagen aus dem Ministerium eintrudeln, führe dazu, dass man sich als Parlamentarier "nicht so behandelt fühlt, wie man es sich erwartet", ärgert sich Jenewein. Er schlägt deshalb vor, den zuständigen Sektionschef Mathias Vogl als Auskunftsperson zu laden.(apa/red)
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