"Geisterbeschwörer" werden zur Kasse gebeten
Am Wiener Straflandesgericht ist am Montag das Pärchen, das für den millionenschweren Brand in der Wiener Marx-Halle verantwortlich sein soll, in einer Berufungsverhandlung zu der zusätzlichen Zahlung von 40.000 Euro Schadenersatz verurteilt worden. Die beiden 20-Jährigen erhielten bereits im März am Bezirksgericht Innere Stadt bedingte Freiheitsstrafen.
Bei der Berufungsverhandlung am Montagnachmittag ging es nicht um die Strafbemessung der beiden Beschuldigten, sondern um den dabei verursachten Millionenschaden. Die Versicherung, die sich dem Verfahren als Privatbeteiligte anschloss, wurde bei der Verhandlung am Bezirksgericht mit ihren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Dagegen legte sie Berufung ein, sodass sich nun das Straflandesgericht damit auseinandersetzen musste.
Der Brand in der Nacht auf den 10. September 2017 in der denkmalgeschützten Marx-Halle am Gelände des ehemaligen Schlachthofes St. Marx in Wien-Landstraße entstand im Zuge einer Geisterbeschwörung, die völlig aus dem Ruder lief. Die junge Frau und ihr Freund hatten Cannabis konsumiert, als sie im Internet eine Anleitung zum Okkultismus fanden.
Im März wurden die beiden am Bezirksgericht wegen des fahrlässigen Herbeiführens einer Feuersbrunst, Gefährdung der körperlichen Sicherheit sowie Sachbeschädigung zu neun bzw. sieben Monaten bedingt verurteilt. Das Berufungsgericht erlegte nun zudem 40.000 Euro Schadenersatz auf. Hinzu kommen Zinszahlungen, da das Michael Niavarani und Georg Hoanzl betriebene "Globe Wien"-Theater in der Marx-Halle beheimatet ist, und erst im Herbst wieder aufsperren kann. (APA/Red)