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NEOS: Kritik an Mindestsicherung NEOS: Kritik an Mindestsicherung
Soziales

NEOS: Kritik an Mindestsicherung

Für die NEOS ist das neue Gesetz, das die Mindestsicherung regeln soll, „ein Pfusch“.
Vanessa Kogler
Mittwoch, 16. Jänner 2019
Verfasst am 16.01.2019 von Vanessa Kogler

Die Wiener NEOS sind in Sachen Mindestsicherung weder mit der Stadt noch mit dem Bund - die sich derzeit dazu in den Haaren liegen - einer Meinung. Parteiobmann Christoph Wiederkehr und Sozialsprecherin Bettina Emmerling haben am Mittwoch eigene Vorschläge präsentiert bzw. zusammengefasst. Unter anderem bekräftigten sie die pinke Forderung nach einer Residenzpflicht für Asylberechtigte.

Menschen, die in Österreich Asyl erhalten haben und aus dem Bundesland, wo sie Mindestsicherung beziehen, wegziehen, sollten nach Ansicht der Partei von der Regelung betroffen sein. Die Residenzpflicht soll laut den NEOS an Wartezeiten geknüpft werden. Sprich: Personen, die trotzdem in die Stadt ziehen, würden nicht sofort wieder Bezüge erhalten, sondern würden einer Wartefrist von drei Monaten unterliegen. Kritik kam an den Kürzungen für Familien. "Kinder dürfen nicht die Verlierer der Reform sein", hielt Emmerling fest. Die NEOS sprachen sich dafür aus, verstärkt auf Sachleistungen - wie etwa die Unterstützung für die Teilnahme an Schulskikursen - zu setzen.

Wer kein bzw. nur ein geringes Einkommen bezieht, soll künftig eine Art Bürgergeld beziehen. Notstandshilfe und Mindestsicherung sollen dabei zusammengeführt werden. Das Bürgergeld solle als Sicherheitsnetz und Sprungbrett zurück in den Arbeitsmarkt fungieren. Außerdem brauche es eine Behörde, bei der die Anträge gestellt werden können, sowie eine auszahlende Stelle. Diese könnte laut Emmerling etwa da Finanzamt sein.

Aktuelle Zahlen zur Mindestsicherung

In Wien ist die Zahl der Mindestsicherungsbezieher im Dezember 2018 im Jahresvergleich leicht gesunken - von 131.415 auf 130.746. Das geht aus dem aktuellen Wiener Quartalsbericht zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung hervor. Gestiegen ist jedoch die Zahl der Betroffenen, die nach Österreich geflüchtet sind.

Insgesamt bezogen 46.799 asylberechtigte oder subsidiär schutzberechtigte Personen Unterstützung, das ist ein Plus von 7 Prozent im Vergleich zum Dezember 2017. Generell handelte es sich beim überwiegenden Teil der Bezieher um Kinder (48.301) bzw. Alleinstehende (44.369). 45 Prozent aller Bezieher wiesen kein eigenes Einkommen auf und waren ausschließlich auf die Mindestsicherung angewiesen. (apa/vk)