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Auhofstraßen-Mörder muss erneut vor Gericht Auhofstraßen-Mörder muss erneut vor Gericht
Chronik

Auhofstraßen-Mörder muss erneut vor Gericht

Der zu lebenslanger Haft verurteilte Philipp K. soll sich an einem Mithäftling sexuell vergangen haben.
Hannes Huss
Freitag, 12. April 2019
Verfasst am 12.04.2019 von Hannes Huss

Dieser Fall hatte im Juli 2010 für ein gewaltiges Medienecho und tiefe Bestürzung in der Bevölkerung gesorgt. Jus-Student Philipp K. soll seine damalige Freundin Stephanie P. in seiner Wohnung in der Auhofstraße in Wien-Hietzing zuerst sexuell missbraucht und dann mit einem Messer getötet haben.

Anschließend soll er die Leiche sogar geschändet und zerstückelt haben, die Leichenteile entsorgte er in einem Müllsack. Er wurde im Mai 2011 von einem Schwurgericht wegen Mordes und Störung der Totenruhe einstimmig zu lebenslanger Haft verurteilt und zudem in eine Anstalt eingewiesen. K. war in einer Sonderabteilung der Justizanstalt Stein untergebracht.

Im Vorjahr soll es im Gefängnis zu einem weiteren Zwischenfall gekommen sein. K. soll nämlich einen Mithäftling sexuell missbraucht haben. Der Häftling muss sich nun wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person verantworten, teilte das Landesgericht Krems am Freitag mit.

Die Staatsanwaltschaft beantragte zudem eine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch. Gerichtsangaben zufolge wird dem Beschuldigten vorgeworfen, am 27. März 2018 in der Justizanstalt Stein eine "infolge Substitolkonsums willenlose und schlafende" und somit "wehrlose Person" sexuell missbraucht zu haben.

Das Opfer habe eine schwere Körperverletzung, "nämlich eine depressive Verstimmung in Form einer depressiven Anpassungsstörung", davongetragen. Bereits im Februar hatte ein Sprecher des Landesgerichts Krems mitgeteilt, dass der Beschuldigte nach dem Vorfall in ein anderes Gefängnis verlegt wurde. (APA/hh)

Bild: Screenshot