Schließen
Wirte: Stadt erlässt Schanigartengebühr Wirte: Stadt erlässt Schanigartengebühr
Wirtschaft

Wirte: Stadt erlässt Schanigartengebühr

Die Stadtregierung erlässt den Wiener Wirten bis Jahresende die Schanigartengebühr.
W24 Redaktion
Mittwoch, 29. April 2020
Verfasst am 29.04.2020 von W24 Redaktion

Die Stadtregierung erlässt den Wiener Wirten bis Jahresende die Schanigartengebühr. Je nach Lage beträgt diese normalerweise zwischen 2 und 20 Euro pro Quadratmeter. Das ist am Mittwoch im Wiener Gemeinderat beschlossen worden. Außerdem werden Bürgschaften auf 20 Millionen Euro verdoppelt. Damit sollen Unternehmen rasch Überbrückungskredite bekommen. Sondermittel gibt es auch für private Kindergarten- und Hortbetreiber. Und: Institutionen, die Förderungen bezogen haben, aber die Leistungen wegen Covid-Maßnahmen nicht umsetzen können, müssen diese nicht zurückbezahlen.

Dass das Wiener Gebrauchsabgaben-Gesetz (GAG) geändert wurde, freut am Mittwoch besonders WK Wien-Präsident Walter Ruck: „Viele Betriebe, die wegen Corona nicht wie gewohnt wirtschaften können, werden nun entlastet.“ 

Wie viel ein Unternehmen an Gebrauchsabgaben an die Stadt bezahlen muss, hängt von der Art und dem Umfang der Nutzung des öffentlichen Raums ab. Die Tarife sind genau geregelt. Die WK Wien hat die Ersparnis in einer Aussendung anhand von vier typischen Beispielen und einem Zeitraum von drei Monaten errechnet:

Beispiel A: Gastwirtschaft auf der Praterstraße mit 150 m² Schanigarten, 10 Lampen, einer Klimaanlage und einer Markise im Eingangsbereich. Er erspart sich nun für 3 Monate in Summe 4.770 Euro.

Beispiel B: Der Würstelstand in Meidling zahlt normalerweise eine umsatzabhängige Abgabe, mindestens aber 80 Euro pro Monat. Umsatz gibt es drei Monate lang keinen, die Mindestabgabe wird ihm erlassen. Ersparnis: 240 Euro.

Beispiel C: Kleines Bekleidungsgeschäft mit Portalvorbau in einer Randlage, 1 m² für Warenpräsentation vor dem Geschäft (Warenausräumung) und zwei Lampen, die das Geschäftsschild beleuchten. Refundierung für die Schließzeit: rund 60 Euro.
Beispiel D: Kleine Baustelle im 15. Bezirk, 30 m² für Baustofflagerung genutzt. Refundierung für die Schließzeit: 540 Euro.