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Maskenpflicht fällt: Handel ist erleichtert Maskenpflicht fällt: Handel ist erleichtert
Wirtschaft

Maskenpflicht fällt: Handel ist erleichtert

Seit Montag ist der Mund-Nasen-Schutz in Geschäften nicht mehr verpflichtend.
Jelena Gucanin
Montag, 15. Juni 2020
Verfasst am 15.06.2020 von Jelena Gucanin

Aufatmen in Österreich: Die Maskenpflicht wurde massiv gelockert. Das Gesundheitsministerium veröffentlichte am Wochenende eine entsprechende Novelle: Im Handel ist das Tragen nicht mehr verpflichtend. Eine Erleichterung, wie Handelsverband-Chef Rainer Will im W24-Interview bestätigt. Masken müssen dann nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Gesundheitsbereich inklusive der Apotheken und bei Dienstleistungen getragen werden, bei denen der 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Etwa in Frisörsalons. In Geschäften ist Folgendes zu beachten: Beim Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand von einem Meter zwischen Kunden und Dienstleister nicht eingehalten werden kann, sind nur zulässig, wenn durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann. Auch Lokale können ab sofort ohne Maske betreten werden. Die Beschränkung auf vier Erwachsene inklusive ihrer minderjährigen Kinder pro Tisch fällt ebenso und die Sperrstunde wird von 23 Uhr auf 1 Uhr verlängert. Das Personal muss jedoch weiterhin Mund-Nasen-Schutz tragen. Gesundheitsminister Rudolf Anschober pocht auf Eigenverantwortung beim Tragen - vor allem wenn es „zu eng“ wird. (APA/red)