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Wien-Wahl: Ludwig fordert fairen Wahlkampf Wien-Wahl: Ludwig fordert fairen Wahlkampf
Politik

Wien-Wahl: Ludwig fordert fairen Wahlkampf

Bürgermeister appellierte im Landtag an Wahlkampfleiter, Rahmenbedingungen auszuarbeiten.
W24 Redaktion
Montag, 31. August 2020
Verfasst am 31.08.2020 von W24 Redaktion

Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) wünscht sich eineinhalb Monate vor der Wien-Wahl am 11. Oktober Regeln für ein faires Werben um Stimmen. "Ich appelliere an die Wahlkampfleiter, sich zusammenzusetzen und gemeinsam die Rahmenbedingungen für einen fairen Wahlkampf auszuarbeiten", sagte er am Montag im Landtag. Auch Sanktionen bei Überschreiten der Kostenobergrenzen sind für den Stadtchef denkbar.

Ein Fairnessabkommen würde dazu beitragen, das Ansehen der Politik in der Bevölkerung zu heben. Und man dürfe nicht vergessen: "Es gibt auch einen Tag nach der Wahl." Die Parteien müssten auch in Zukunft zusammenarbeiten und miteinander an Lösungen arbeiten, gab Ludwig zu bedenken. "Persönliche Untergriffe, rassistische, verhetzende oder diskriminierende Elemente haben weder im politischen Alltag noch im Wahlkampf etwas verloren", hielt der Stadtchef dazu ergänzend auf Twitter fest.

Wie ein solcher Pakt aussehen könnte, da wolle er den Parteien und Klubs nicht vorgreifen, sagte Ludwig im Landtag. Das gelte auch für die Einführung etwaiger Strafbestimmungen, sollte eine Partei sich nicht an die gesetzlich vorgeschriebene Wahlkampfobergrenze von 6 Mio. Euro halten. Er selbst erteilte etwaigen Sanktionsmöglichkeiten heute jedenfalls keine Abfuhr. Hierzu sollte es "nach der Wahl" Gespräche geben.

Die NEOS hatten vor einer Woche ein Wahlkampf-Fairnessabkommen in einer Pressekonferenz aufs Tapet gebracht und am Wochenende beklagt, dafür überwiegend keine positiven Signale erhalten zu haben. Insofern zeigte sich der pinke Parteichef Christoph Wiederkehr heute erfreut über Ludwigs Appell - und bekräftigte per Aussendung noch einmal seine Forderung nach einer Halbierung der Wahlkampfkostenobergrenze auf 3 Mio. Euro und nach "empfindlichen Strafen" bei Überschreiten dieser Summe. (APA)