Große Lockerungen ab 1. Juli
Die Bundesregierung hat am Donnerstag angesichts stark gesunkener Neuinfektionszahlen weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen und Öffnungen angekündigt. In Clubs und Diskotheken darf ab 1. Juli wieder getanzt werden. Auch die FFP2-Maskenpflicht fällt ab Anfang Juli in fast allen Bereichen, aber Mund-Nasen-Schutz (MNS) ist zum Teil weiter verpflichtend. Für Großveranstaltungen gibt es nur mehr die 3G-Vorgabe, aber sonst keine Einschränkungen mehr.
"Die Situation ist eine sehr, sehr, gute. Besser, besser als ich mir erwartet habe", sagte Bundeskanzler am Donnerstag in einer Pressekonferenz in Wien.
Unter Berücksichtigung der 3-G-Regel (geimpft, getestet, genesen) ist Tanzen im Club und trinken an der Bar ab 1. Juli wieder möglich. In Clubs und Diskotheken ist vorerst eine Kapazitätsbeschränkungen vorgeschrieben. Ab 22. Juli gibt es dann keine Beschränkung mehr. Mit 22. Juli soll laut Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) auch die Registrierungspflicht in der Gastronomie fallen.
Bereits ab 1. Juli fällt in der Gastronomie die Maskenpflicht generell - und in öffentlichen Verkehrsmitteln, an geschlossenen öffen tlichen Orten, im Handel und Museen darf anstelle der FFP2-Maske Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Bestehen bleibt die FFP2-Maskenpflicht nur in Pflegeheimen und Krankenhäusern.
Wesentlich zurückgenommen werden auch die Auflagen für Großveranstaltungen: Ab 1. Juli können alle Veranstaltungen ohne Publikumsobergrenzen und Kapazitätsbeschränkungen stattfinden, in Kunst, Kultur und Sportbereich - inklusive Gastronomieangebot. Die Indoormaskenpflicht fällt bei allen Veranstaltungen - nur der "3G"-Nachweis bleibt verpflichtend. Und es gibt eine Anzeigenpflicht ab 100 Personen und ab 500 Personen eine Bewilligungspflicht. (APA/Red)
Bild: Arno Melicharek