Mord: Fundort laut Ermittlern nicht der Tatort
Nachdem am Samstag in Wien-Donaustadt ein erst 13 Jahre altes Mädchen erstickt aufgefunden wurde, waren die Hintergründe der Tötung am Montag noch unklar. Die Polizei hielt sich aus ermittlungstaktischen Gründen bedeckt. Wie Polizeisprecher Markus Dittrich der APA sagte, handelt es sich beim Fundort des Opfers nicht um den Tatort. "Die 13-Jährige wurde nicht im öffentlichen Raum, sondern in einem privaten Bereich, einer Wohnung oder einem Haus, getötet", sagte Dittrich.
Zeugen hatten die Leiche Samstagfrüh auf einer Grünfläche zwischen Fahrbahnen an einen Baum gelehnt mit zahlreichen Hämatomen, unter anderem im Halsbereich, gefunden. Reanimationsversuche blieben erfolglos. Wie die Jugendliche dort hinkam, ob noch selbstständig, oder ob ihre Leiche dort abgelegt wurde, "wird nicht bekanntgegeben", sagte Dittrich.
"Wir ermitteln auf Hochtouren. Es werden zahlreiche Einvernahmen im Umfeld des Mädchens durchgeführt", sagte der Polizeisprecher. Das junge Opfer war am Sonntag von den Eltern identifiziert worden. Zuvor war bei der Obduktion herausgekommen, dass das Mädchen erstickt worden war.
Zunächst war die Identität der Toten unklar, auch passten keine Abgängigkeitsanzeigen zum Opfer. Nachdem die Polizei am Sonntag eine Personenbeschreibung inklusive der Kleidung der Toten veröffentlichte, meldeten sich die Eltern auf einer Polizeiinspektion in Niederösterreich und identifizierten das Opfer als Tochter. Das Mädchen hatte auch in Niederösterreich gewohnt. Wie und warum die Jugendliche am Wochenende nach Wien gekommen war, ist nun Gegenstand von Ermittlungen.
Heuer sind in Österreich bereits 14 Frauen (mutmaßlich) von einem (Ex-)Partner ermordet worden. In zwei Fällen begingen Paare Mord und Selbstmord. Die Häufung der Femizide hatte eine Gewaltschutzdebatte ausgelöst. Nach einem runden Tisch mit Opferschutzeinrichtungen im Mai verkündete die Regierung als Sofortmaßnahme, zusätzlich 24,6 Millionen Euro für den Gewaltschutz aufzubringen. Gewaltschutzeinrichtungen hatten 228 Millionen gefordert.
Zuletzt hat das Parlament als Reaktion auf die Frauenmorden klargestellt, dass Sicherheitsbehörden personenbezogene Daten zum Schutz gefährdeter Menschen auch dann an Interventionsstellen übermitteln dürfen, wenn kein Betretungs- und Annäherungsverbot verhängt wurde. Dies gilt besonders im Falle von Stalking. Namen und Kontaktdaten von gefährdeten Personen werden in einer zentralen Gewaltschutzdatei gespeichert. (APA)