Keine verkürzte Quarantäne für Spitalsmitarbeiter
Bürgermeister Michael Ludwig übt Kritik an der neuen Corona-Verordnung des Bundes. Die brandaktuelle Verordnung von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) sieht vor, dass infizierte Mitarbeiter*innen im Gesundheitswesen unter gewissen Umständen früher aus der Quarantäne entlassen werden können - um arbeiten zu gehen. Dem widerspricht Ludwig auf Facebook: "In Wien wird infiziertes Personal mit Sicherheit nicht in Krankenhäusern und Pflegeheimen arbeiten gehen. Das wäre unverantwortlich und eine Gefährdung der Gesundheit". Die Rückkehr zur FFP2-Maskenpflicht in den Innenräumen in den anderen 8 Bundesländern begrüßte er indes.
Überhaupt sieht die neue Corona-Verordnung aus dem Gesundheitsministerium eine enorme Aufweichung der Quarantäne für alle positiv getesteten Personen vor. Wer 48 Stunden symptomlos ist, kann ab dem 5. Tag nun ohne Freitest die Isolation verlassen - zwar mit einigen Einschränkungen wie das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske - aber immerhin.
Gesundheitsstadtrat Peter Hacker lehnt dies klar ab. Er verwies neben medizinischen Bedenken auch auf rechtliche Fragen. "Dieses verantwortungslose Handeln wird dazu führen, dass wir die Hochinzidenzphase unnötig in die Länge ziehen", so Hacker zur Austria Presse Agentur.
Neue Verordnungen des Bundes - gültig ab Donnerstag
Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) hat die ab dem heutigen Donnerstag geltenden neuen Masken- und Quarantäneregeln alllerdings verteidigt. Auch wenn er erneute Verschärfungen so kurz nach den letzten Öffnungsschritten eigentlich ausgeschlossen hatte, habe es keine Alternative zu neuerlichen Verschärfungen gegeben, "weil in den Spitälern das Personal wirklich am Anschlag war", so Rauch im Ö1-"Morgenjournal". Die Maskenpflicht gilt nun umfassend, allerdings mit Ausnahmen.
Es gebe extrem viele Ausfälle in den Spitälern und Pflegeheimen, die Spitalsdirektoren hätten die Lage bei einem Termin am Freitag dramatisch geschildert, so Rauch. "Nach zwei Jahren Pandemie ist dort einfach ein Grad an Erschöpfung eingekehrt, der es notwendig macht, zu reagieren." Als gelindest mögliche Maßnahme sei deshalb wieder die Maskenpflicht in Innenräumen eingeführt worden.
Die neue Regel, dass die Absonderung von Infizierten ab dem fünften Tag auch ohne "Freitesten" automatisch endet (unter gewissen Auflagen), sei auf explizite Bitte der Spitäler, Alten- und Pflegeheime angesichts der Personalengpässe festgelegt worden. Derzeit dürften viele Mitarbeiter, die sich trotz Infektion gesund fühlen, wegen eines zu hohen CT-Werts nicht arbeiten gehen. "Niemand muss arbeiten gehen, wenn er krank ist", betonte Rauch gleichzeitig. Indem das betreffende Personal in den Spitälern, Kranken- und Pflegeheimen in diesem Fall besondere Schutzmaßnahmen anwende, sieht Rauch auch kein Risiko, dass Corona-Infektionen weitergegeben werden. "Die Standards bleiben so, dass die Menschen dort sicher sind."
In mehreren Ländern werde dies bereits gemacht. In der Wissenschaft und auch in der Gecko-Kommission, die die Regierung beim Pandemie-Management berät, gebe es dazu unterschiedliche Einschätzungen, aber "wir haben das für vertretbar gehalten, diese Regelung so zu machen - auch auf Bitte der Alten- und Pflegeheime und der Spitäler". Die neue Maskenpflicht empfindet Rauch als "praktikabel". Diese gelte nun in Innenräumen, zusätzlich gebe es den Appell bei jeglicher Menschenansammlung Maske zu tragen. Er verstehe auch Leute, die keine Lust mehr haben, Maske zu tragen, "aber die Infektionszahlen haben es notwendig gemacht, zu reagieren".
Neue Verordnung des Bundes gilt nur bis Karsamstag
Am Mittwoch hatte Rauch - nach tagelangem innerkoalitionärem Ringen - die neuen Maßnahmen vorgestellt. Statt der vergangenen Freitag vom Minister angekündigten generellen Maskenpflicht in Innenräumen einigte man sich auf eine etwas aufgeweichte Variante, die noch am Mittwoch via Verordnung festgelegt wurde: Zwar wurde die Maskenpflicht nun (bis einschließlich 16. April) auf alle Innenräume abseits des eigenen Wohnbereiches ausgedehnt. Allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahmen: Absetzen kann man die Maske am Verabreichungsplatz in der Gastronomie, befreit ist man davon auch bei Proben oder künstlerischen Darbietungen in fixer Zusammensetzung (beruflich wie auch privat).
Generell muss auch bei Indoor-Zusammenkünften mit weniger als 100 Personen keine Maske getragen werden (z.B. bei kleinere Veranstaltungen). Bei Events ab 100 Personen mit zugewiesenen Sitzplätzen (Theater, Oper, Kino etc.) gilt hingegen die FFP2-Pflicht. Gibt es bei Veranstaltungen ab 100 Personen keine zugewiesene Sitzplätze (etwa bei größeren Partys oder Hochzeitsfeiern), dann kann als Alternative zur Maskenpflicht eine 3G-Kontrolle durchgeführt werden. Diese 3G-Variante (Geimpft, Genesen, Getestet) ist auch in der Nachtgastronomie möglich: Der Betreiber kann selbstständig wählen, ob er FFP2-Pflicht oder 3G-Kontrollen einführt.
Die ebenfalls ab Donnerstag neuen Empfehlung des Ministeriums zur behördlichen Absonderung von Corona-Infizierten gelten anders als erwartet nicht nur für Arbeitnehmer (etwa in bestimmten Berufen im Gesundheitssektor), sondern für alle Infizierten. Die Isolation endet ab dem fünften Tag nach Beginn der Absonderung automatisch (bei 48 Stunden Symptomfreiheit). Allerdings gelten für weitere fünf Tage "Verkehrsbeschränkungen": Betroffene müssen in dieser Zeit bei Kontakt mit anderen Personen eine FFP2-Maske tragen - auch innerhalb des privaten Wohnbereichs (wie schon bisher bei positiv Getesteten).
Auch müssen in diesen fünf Tagen Großveranstaltungen (Sportveranstaltungen, Konzerte etc.) gemieden werden, ebenso "vulnerablen Settings" und die Gastronomie. Ebenso untersagt ist das Betreten von Einrichtungen, wo nicht durchgehend eine Maske getragen werden kann (neben der Gastronomie etwa Fitnessclubs). Handelt es sich bei den genannten Orten um den Arbeitsort, so kann dieser dennoch aufgesucht werden - Voraussetzung ist dabei das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske.
Aus den fünf Tagen der "Verkehrsbeschränkung" ist aber ein Freitesten möglich: Dazu ist ein negativer PCR-Test oder ein positiver Test mit einem Ct-Wert größer oder gleich 30 notwendig. (hh/APA/Red)
Bild: Christian Jobst