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Oster-Aufbruch statt Osterruhe? Oster-Aufbruch statt Osterruhe?
Corona

Oster-Aufbruch statt Osterruhe?

Im Vorjahr hat die so genannte Osterruhe Wien beschäftigt. Heuer könnte es ein - kleiner - Aufbruch werden.
Hannes Huss
Montag, 11. April 2022
Verfasst am 11.04.2022 von Hannes Huss

Der Begriff hatte im Vorjahr jedenfalls schwer polarisiert: die so genannte Osterruhe. Am 1. April 2021 gingen die drei Bundesländer Wien, Niederösterreich und das Burgenland aufgrund anhaltend hoher Corona-Neuinfektionszahlen gemeinsam in einen harten Lockdown. In Wien dauerte dieser bis zum 2. Mai - danach ging man in einen "soften Lockdown" über. Tatsächlich ist es der Ost-Region damals damit gelungen, die Infektionszahlen und die extreme Spitalsbelastung zu entschärfen, vermutlich auch dem Beginn der wärmeren Jahreszeit geschuldet.

Ein Aufbruch steht an - vielleicht

Heuer gestaltet sich die Situaton etwas anders, denn - am Karsamstag laufen die aktuellen Corona-Maßnahmen des Bundes aus. Welche davon verlängert werden, muss bis dahin in einer Verordnung fixiert werden. Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) will, wie sie in oe24.tv sagt, spätestens dann die Masken fallen sehen. Im Gesundheitsministerium überlegt man noch. Denn es ist ja auch zu entscheiden, für wie lange der "Grüne Pass" verlängert wird.

Wien wird bei Lockerungen mitgehen - teilweise

Geregelt sind die aktuellen Vorschriften in der so genannten Basismaßnahmen-Verordnung, die zuletzt wegen der kritischen Situation an den Normalstationen der Spitäler wieder Verschärfungen wie die Maske im Handel oder z.B. in der Nachtgastronomie als Alternative die 3G-Regel brachte. Bürgermeister Michael Ludwig beließ es ohnehin bei der 2G-Verordnung in der Gastronomie und strengeren Maskenregeln im Einzelhandel. Auch Wien will bei bestimmten Lockerungen offenbar dieses Mal mitziehen - bei welchen genau - das will die Stadt diese Woche auch noch beantworten.

Nunmehr gehen - auch, aber nicht nur wegen der Test-Kontingentierung - die Zahlen wieder zurück. Damit werden natürlich wieder Rufe laut, die Maßnahmen zurückzunehmen. "Maßnahmen sollen nur so lange in Kraft sein, so lange das unbedingt notwendig ist", schreitet da die Tourismusministerin voran. Sollte es noch vor Ostern möglich sein, die Regeln zu lockern, sollte der Gesundheitsminister das auch tun.

Letzteres gilt als unwahrscheinlich, doch dass sämtliche G-Regeln in den Bundesländern abseits von Wien und die derzeit noch recht breit angelegte Maskenpflicht wieder auslaufen, ist durchaus ein realistisches Szenario. "Wenn sich die Zahlen weiter so entwickeln, ist das Ende der Maskenpflicht zu rechtfertigen", sagt z.B. heute in der "Kronen Zeitung" die sonst eher auf der vorsichtigen Seite angesiedelte Virologin Dorothee von Laer. Ähnlich hatte sich zuvor der Virologe Norbert Nowotny geäußert, der ebenfalls bei Lockerungen normal zurückhaltend ist.

FFP2 bleibt in den öffentlichen Verkehrsmitteln ziemlich sicher bundesweit erhalten

Schwer vorstellbar ist hingegen, dass die Maskenpflicht auch in öffentlichen Verkehrsmitteln weggelassen wird. Auch im Handel mit lebensnotwendigen Produkten könnte sie bleiben. Fraglich ist zudem, ob die Quarantäne-Vorschriften gänzlich wegfallen.

Handlungsbedarf besteht jedenfalls bei den Grünen Pässen, deren Gültigkeit in einzelnen Fällen jetzt schon ausgelaufen ist. In den kommenden Monaten würden bei Beibehaltung der gegenwärtigen Fristen Zehntausende nicht mehr anerkannt werden.

Da aber derzeit gar keine vierte Impfung möglich ist, gibt es nicht einmal die theoretische Möglichkeit, den Gültigkeitsstatus zu erreichen. Daher plant Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) eine Verlängerung. Wie lange nach der Impfung man als geschützt gilt, ist in der Basismaßnahmen-Verordnung festgelegt. So darf aktuell die Zweitimpfung nicht länger als 180 Tage her sein und die Drittimpfung nicht länger als 270 Tage, also neun Monate. Ist man also z.B. Mitte Oktober das dritte Mal geimpft worden, ginge sich z.B in der zweiten Juli-Hälfte schon kein Urlaub mehr in einem Land aus, das einen Grünen Pass verlangt.

Als wahrscheinlich gilt eine Verlängerung auf ein Jahr. Unklar ist, ob sich auch bei den Genesungsregeln etwas ändert. Derzeit erfüllt man die Voraussetzungen für den Grünen Pass auch im ersten halben Jahr nach einer Infektion. (hh/APA/Red)

Bild: Pixabay