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Bgm-Notkompetenz bei Wien Energie war verfassungskonform Bgm-Notkompetenz bei Wien Energie war verfassungskonform
Politik

Bgm-Notkompetenz bei Wien Energie war verfassungskonform

Erwin Streimelweger vom Magistrat Wien (Abteilung Recht) über die Dringlichkeit bei politisch brisanten Entscheidungen.
Hannes Huss
Donnerstag, 22. September 2022
Verfasst am 22.09.2022 von Hannes Huss

Der Wiener Gemeinderat nach der Sommerpause steht ganz im Zeichen der Hilfe für die Wien Energie. Bürgermeister Michael Ludwig erklärt sich vor den Gemeinderatsabgeordneten – und warum er dem städtischen Energieversorger im Sommer rasch finanzielle Unterstützung zukommen lassen musste.

Erwin Streimelweger - Leiter der Gruppe Recht - erklärt gegenüber W24, dass Bürgermeister Michael Ludwig im Sommer bei den Unterschriften zur finanziellen Zuwendung der Wien Energie im Rahmen der Verfassung gehandelt hat.

"Wenn eine Entscheidung in einer Krisensituation sofort - binnen Stunden - getroffen werden muss, dann kann laut Wiener Stadtverfassung nur die Notkompetenz des Bürgermeisters zur Anwendung kommen. Die von der Opposition ins Spiel gebrachte Notkompetenz des Stadtsenats per Umlaufbeschluss bedarf einer vorangehenden Beratung mit physischer Anwesenheit der Stadträte - und kann daher ebenso wie die Einberufung des Gemeinderates - nicht innerhalb weniger Stunden umgesetzt werden. Vom Begriff der Dringlichkeit für die Ausübung einer Notkompetenz ist der Begriff  ´unverzüglich`zu unterscheiden", so Streimelweger.