Zustellprobleme bei Packerln als Ärgernis
Verschwunden, verspätet oder ohne Zustellversuch direkt in den Paketshop: Zustellprobleme bei Paketen dominieren die Beschwerdestatistik der Regulierungsbehörde RTR. "Von Jänner bis Ende November haben wir insgesamt 6.100 Postempfangsbeschwerden verzeichnet", wie die Behörde am Montag berichtete. 2022 waren es ähnlich viele Beschwerden. RTR-Geschäftsführer Klaus Steinmaurer relativiert aber: Angesichts der Sendungsmengen sei die Zahl der Beschwerden vernachlässigbar.
Für heuer erwartet die RTR über 380 Millionen Pakete, die bis Ende 2023 in Österreich transportiert werden. "Aufgrund des Weihnachtsgeschäfts sind im Dezember immer besonders viele Pakete unterwegs", so Steinmaurer, der den Fachbereich Telekommunikation und Post leitet. Damit die Zustellung möglichst reibungsfrei klappt, hat die RTR eine Liste an Empfehlungen zusammengestellt.
BETRÜGERISCHE SMS
Die RTR registriert auch immer wieder Beschwerden und Anfragen zu SMS, Chat-Nachrichten oder Mails, die vermeintlich über den Verbleib von Paketsendungen informieren und mitunter "Gebühren" für den Weitertransport verlangen. "Das ist schlichtweg Betrug", heißt es dazu von der RTR. Die in Österreich angesiedelten Postdiensteanbieter verlangen online kein Geld für den Weitertransport von Paketen und erheben auch keine Kontodaten. Die Postdiensteanbieter fragen während des Zustellprozesses auch keine Adressdaten ab oder versenden über Messengerdienste wie WhatsApp. "Hier ist besondere Vorsicht angeraten", hält Steinmaurer fest.
VORSICHT BEI NACHNAHME
Es ist reines Entgegenkommen, ein Paket für eine Nachbarin oder einen Nachbarn zu übernehmen. Eine Verpflichtung gibt es nicht. Übernimmt man eine Postsendung, so haftet man zwar grundsätzlich für nichts, aber man muss Sorge dafür tragen, dass die Postsendung nicht beschädigt wird. "Bei Nachnahme-Paketen erfolgt die Übergabe nur dann, wenn der geforderte Betrag bei der Zustellung bezahlt wird. Hier empfehlen wir abzuwägen, ob man bei Übernahme für Dritte das ausgelegte Geld dann auch wirklich zurückerhält", sagt Steinmaurer.
GELDGESCHENKE ALS WERTSENDUNG
Gerade zu Weihnachten werden gerne Gutscheine oder Geldgeschenke versendet. Je nach Postdiensteanbieter und gewählter Versandart gelten unterschiedliche Haftungsregelungen. "Stellen Sie sicher, dass der Inhalt überhaupt gemäß den Vertragsbedingungen des jeweiligen Postdiensteanbieters versendet werden darf, ausreichend versichert und auch korrekt verpackt ist", empfiehlt die RTR. Werden diese vertraglichen Vorgaben nicht eingehalten, tragen die Versender bei Verlust oder Beschädigung ihrer Pakete meist das Risiko.
ABSTELLGENEHMIGUNG
Empfänger können einem Postdiensteanbieter mit einer Abstellgenehmigung erlauben, Sendungen in ihrer Abwesenheit an einer bestimmten Stelle zu hinterlegen. Wurde eine Abstellgenehmigung erteilt, erklärt man sich allerdings mit allen Folgen daraus einverstanden. Das umfasst auch den Verlust oder die Beschädigung einer Sendung. Die RTR empfiehlt daher, eine Abstellgenehmigung nur dann zu erteilen, wenn ein wirklich sicherer, nicht einsehbarer und eindeutig festgelegter Ort zur Verfügung steht, der vor unbefugter Entwendung, aber auch vor Beschädigung, Staub und Nässe schützt. (APA/Red)