Teichtmeister: Kein Verhandlungstermin in Sicht
Weiter keinerlei Bewegung gibt es bezüglich eines neuerlichen Prozesstermins rund um den angeklagten Wiener Burgtheater-Schauspieler Florian Teichtmeister (43).
Nachdem der Prozessauftakt am 8. Februar gegen Teichtmeister, der wegen Besitzes Zehntausender Dateien mit bildlichen Darstellungen von Kindesmissbrauch infolge einer Erkrankung des Angeklagten abberaumt werden musste, gibt es Unklarheit über den Zeitpunkt zur Fortführung des Verfahrens.
Der Grund: der Richter, der die Verhandlung leiten wird, sei "zum Schluss gekommen, dass weitere Ermittlungen notwendig seien". Nähere Angaben, worauf sich diese Ermittlungen beziehen, "sind im Zwischenverfahren nicht möglich", erläuterte eine Gerichtssprecherin in der Zwischenzeit. Bevor das Ergebnis dieser Erhebungen nicht vorliegt, kann jedenfalls die Hauptverhandlung nicht ausgeschrieben werden. Sprich: Teichtmeister befindet sich somit weiterhin auf freiem Fuß. Seit Ende März würde jedoch nach der Erkrankung offiziell wieder "Verhandlungsfähigkeit" vorliegen.
Das Burgtheater erhält trotz Begehrens im Strafverfahren gegen Teichtmeister keine Akteneinsicht. Ein entsprechender Antrag wurde in vom Landesgericht für Strafsachen abgewiesen. Aus Sicht des Gerichts ist kein ausreichend begründetes rechtliches Interesse des Burgtheaters gegeben, das über "bloß wirtschaftliche Interessen" hinausreichen würde. (Red/APA)