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Urteil: Autoraser muss zwei Jahre ins Gefängnis Urteil: Autoraser muss zwei Jahre ins Gefängnis
Verkehr

Urteil: Autoraser muss zwei Jahre ins Gefängnis

Nach der Flucht mit bis zu 170 km/h mit fehlenden Führerschein muss der Lenker jetzt in Haft.
W24 Redaktion
Freitag, 23. August 2024
Verfasst am 23.08.2024 von W24 Redaktion

Ein rücksichtsloser Autoraser ist Freitagvormittag am Wiener Straflandesgericht zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, nachdem er im Juli mit dem Pkw eines Freundes eine wilde Verfolgungsfahrt durch die Stadt veranstaltet hatte. Er gefährdete Passanten, die zum Teil auf die Seite springen mussten und raste mit 170 km/h auf ein Polizeiauto zu. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Der 23-Jährige, der seit geraumer Zeit keinen Führerschein besitzt, saß am Steuer des Autos, das eigentlich einem Freund gehört. Als die beiden von Polizisten aufgehalten wurden, geriet der Mann in Panik. Anstatt die Kontrolle durchführen zu lassen, gab der 23-Jährige einfach Gas. Mehrfach überfuhr er rote Ampeln oder missachtete den Vorrang. Fußgänger auf Zebrastreifen mussten auf die Seite springen, um nicht überfahren zu werden. Teilweise geriet der Pkw-Lenker mit dem Fahrzeug auch in den Gegenverkehr.

Der Autobesitzer, der als Beifahrer mit war, bat ihn aus Angst um sein Leben, endlich diese Wahnsinnsfahrt zu beenden. Der 23-jährige Imbissstandbetreiber dachte jedoch nicht daran und gab Gas. Ungebremst und ohne auszuweichen raste er mit 170 km/h auf den Funkwagen zu. Dass es nicht zum fatalen Crash kam, war nur dem Umstand zu verdanken, dass der Fahrer des Polizeiautos das Lenkrad verriss, um eine Kollision zu verhindern.

Mittels Lautsprecher warnte die Polizei regelmäßig vor dem Raser. Dramatisch wurde es dann, als das Auto mit dem 23-Jährigen hinterm Lenkrad auf eine voll besetzte Baustelle am Matzleinsdorfer Platz zuraste. Die Bauarbeiter retteten sich hinter einen Kran und konnten somit Schlimmeres verhindern. Durch den Crash in die Baustelle wurde die rasante Autofahrt auch gestoppt und der Mann festgenommen.

Der 23-Jährige, der sich seitdem in Untersuchungshaft befindet, bekannte sich "vollinhaltlich geständig", wollte aber keine weiteren Angaben machen. Der Mann, der nicht zum ersten Mal vor Gericht saß, entschuldigte sich "bei allen, die ich verletzt habe, oder verletzen hätte können". Er sei in Panik gewesen - "ich habe das nicht realisiert". Hätten die Polizisten die Kontrolle vollzogen, wäre es vermutlich nur zu einer Geldstrafe wegen Fahrens ohne Führerschein gekommen. So musste sich der 23-Jährige nun wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt durch schwere Nötigung, wegen versuchter schwerer Körperverletzung und wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit verantworten. Der Strafrahmen lag bei bis zu fünf Jahren.

"Es war extrem gefährlich und rücksichtslos", mahnte Richter Gerald Wagner. "Es hätte auch sein können, dass die Polizisten als Zeugen da draußen nicht da sitzen und Sie im Rollstuhl." Es sei mit viel Glück verbunden gewesen, "dass nichts passiert ist".

Am kommenden Montag findet ein ähnlicher Prozess am Straflandesgericht statt. Da muss sich ein Raser wegen der Gefährdung der körperlichen Sicherheit und vorsätzlicher Gemeingefährdung verantworten, nachdem er vor einem Jahr auf der Wiener Südosttangente (A23) in Favoriten einen schweren Verkehrsunfall verursacht haben soll, weil er vor der Polizei flüchtete. Der damals 19-Jährige und sein gleichaltriger Begleiter waren mit dem BMW zeitweise mit mehr als 200 km/h unterwegs. In einem Tunnel beim Alten Landgut kam es zum Crash mit einem Bus und einem Pkw. Die beiden jungen Männer wurden ebenso verletzt wie die Insassen des anderen Autos. (apa)