Hundehalter*in halt und Hundeführschein bitte!
Wenn ein Hund mit dem Schwanz wedelt, dann macht er das
a) nur, wenn er sich freut.
b) weil er aufgeregt ist.
c) weil er sich langweilt.
Solche Fragen müssen Hundebesitzer*innen beantworten, wenn sie einen sogenannten Listenhund halten. Denn seit 2010 gibt es den für Halter*innen von Listenhunden gesetzlich verpflichtenden Hundeführschein.
„Alles Wissenswerte zum Hundeführschein“ – auf dieser kostenlosen Informationsveranstaltung des TierQuarTiers und Veterinäramts erfahren die Besucher*innen zb, dass Bullterrier, Mastiff oder Rottweiler auf der Liste stehen. Um den Hundeführschein absolvieren zu können, ist ein Mindestalter von 16 Jahren nötig. Beim Menschen. Der Hund muss mindestens sechs Monate alt sein.
Der Hundeführschein für Listenhunde unterscheidet sich vom Sachkundenachweis für alle Hunde. Denn dieser vierstündige Kurs ist in Wien VOR der Anschaffung eines Hundes – egal welcher Rasse – gesetzlich vorgeschrieben und vermittelt notwendige Grundkenntnisse über die Hundehaltung.
Den Hundeführschein gibt es vor allem deshalb, damit das Zusammenleben in der Stadt zwischen Menschen mit und ohne Hund gut funktioniert.