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CBD Shops dürfen Cannabisblüten wieder verkaufen CBD Shops dürfen Cannabisblüten wieder verkaufen
Wirtschaft

CBD Shops dürfen Cannabisblüten wieder verkaufen

Legal handelbare Blüten sind kein Gegenstand des österreichischen Tabakmonopols.
W24 Redaktion
Donnerstag, 17. April 2025
Verfasst vor 7 Tagen von W24 Redaktion

"Spätestens ab heute werden wieder Cannabisblüten in den Cannabis-Fachhandlungen verkauft werden", sagt Klaus Hübner, Obmann des neu gegründeten Österreichischen Cannabis-Bundesverbandes (ÖCB). Das sei legal möglich, verweist Hübner auf ein aktuelles Gutachten des Verfassungsexperten Heinz Mayer. "Legal handelbare Cannabisblüten unterliegen zwar der Tabaksteuer, sind jedoch eindeutig kein Gegenstand des österreichischen Tabakmonopols", stellt Mayer klar.

Auslöser der Rechtsunsicherheit war eine Entscheidung der Zollbehörde Ende 2024, die sich auf ein höchstgerichtliches Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs bezog. Sie interpretierte dieses dahingehend, dass der Verkauf legaler Cannabisblüten ausschließlich Trafiken und Tabakgroßhändlern vorbehalten sei - mit Verweis auf das Tabakmonopolgesetz. Die Auswirkungen seien verheerend gewesen, berichtete Hübner am Donnerstag in einer Pressekonferenz in Wien: Fast 500 CBD-Shops in Österreich hätten Umsatzeinbrüche von bis zu 80 Prozent erlitten. Es sei zu Strafbescheiden, Steuernachforderungen und Insolvenzen gekommen. Gleichzeitig seien Kunden ins Ausland abgewandert - dem österreichischen Fiskus seien Steuereinnahmen entgangen und die Branche sei in akute Existenznot geraten.

Mayer: Tabakmonopol für Cannabis wäre verfassungswidrig

In seinem Gutachten für den Cannabis-Bundesverband hält der Verfassungsjurist Mayer fest: "Das Gericht hat nur entschieden, dass Cannabisprodukte dem Tabaksteuergesetz unterliegen - das ist richtig, dagegen ist nichts einzuwenden." Das betreffe nicht nur den Verkauf und die Besteuerung, sondern auch die Lagerhaltung. "Aber zum Tabakmonopolgesetz hat der Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich gesagt: Aus der Tabaksteuerpflicht ist keine Aussage über das Tabakmonopol zu treffen." Eine Ausweitung des Tabakmonopols auf Cannabis wäre laut Mayer verfassungswidrig, europarechtswidrig und ein unzulässiger Eingriff in die Erwerbsfreiheit.

Warum dann die Shops in den letzten Monaten keine Cannabisblüten verkauft hätten? Mayer: "Naja, weil man Angst gehabt hat." Manche Medien hätten "ziemlich diabolisch" und "ziemlich aggressiv" berichtet, dass Hanfshops nun zusperren müssten und nur noch in Trafiken verkauft werden dürfe. Zurückzuführen sei das "auf die falsche Auslegung des Finanzministeriums offenbar", so Mayer.

Der Cannabis-Verband will es notfalls auch auf eine juristische Klärung ankommen lassen. "Wir sind auf jeden Fall vorbereitet für ein Verwaltungsverfahren. Das ist auch etwas, was uns bis zu einem gewissen Grad entgegenkommen würde, weil dann würden wir diesen Rechtsfall unseren Rechtsvertretern übergeben."

Handlungsbedarf bei Tabaksteuer

Ein Problem ist noch die Abführung der Tabaksteuer. "Wir haben das Finanzministerium vorab informiert über diese Problematik. Es ist so, dass es bei den Registrierkassen keinen entsprechenden Eintrag gibt, den man auswählen kann für die 34 Prozent Tabaksteuer. Man kann sich helfen, indem man einfach 'Ausland' angibt als Ort - das kann aber nicht wirklich eine ernsthafte Lösung sein", da gebe es noch Handlungsbedarf von Seiten der Finanz. Der ÖCB habe an den Fachhandel "die Empfehlung ausgesprochen, nicht nur die 34 Prozent Tabaksteuer auf die Seite zu legen, sondern zusätzlich noch die 20 Prozent Umsatzsteuer".

Die Branche umfasst laut Hübner etwa 500 bis 1.000 Unternehmen - davon seien mindestens 400 Shops, aber auch Analytik-Labors und landwirtschaftliche Betriebe, Großhändler und Importeure. Der ÖCB-Obmann fordert ein eigenes Cannabisgesetz, wie es andere Länder schon hätten. "Wir würden als Vorbilder die Schweiz, Liechtenstein und Tschechien empfehlen. Dort gibt es eine einprozentige Grenze für THC im Bereich der frei handelbaren Produkte." Das sei ein realistischerer Wert als der derzeit geltende Grenzwert von 0,3 Prozent. THC steht für Tetrahydrocannabinol - das ist der psychoaktive Hauptwirkstoff der Cannabispflanze, der beim Konsum von Marihuana oder Haschisch den berauschenden Effekt ("High") auslöst. Im Gegensatz dazu hat der ebenfalls in der Cannabispflanze enthaltene Wirkstoff CBD (Cannabidiol) keine berauschende Wirkung.

Der ÖCB wünscht sich insgesamt eine Entkriminalisierung von Cannabis. "Ich glaube, die Cannabis-Legalisierung ist ein unaufhaltbarer Trend. Das ist natürlich ein Ziel von uns." Gleichzeitig sei aber auch eine "klare und vernünftige und wohl überlegte Regulierung" notwendig. (APA/Red)