

Wien wählt: Die Gemeinderatswahlen haben begonnen
Heute wählt Wien. Rund 1,1 Mio. Wahlberechtigte sind aufgerufen, den Gemeinderat neu zu wählen. Weil Wien gleichzeitig Bundesland und Gemeinde ist, ist der Gemeinderat gleichzeitig auch Landtag und der Bürgermeister auch Landeshauptmann. Gleichzeitig werden an diesem Tag auch die Bezirksvertretungen der 23 Wiener Gemeindebezirke neu bestimmt. Weil hier auch rund 265.000 nicht-österreichische EU-Bürger wählen dürfen, klettert die Zahl der Wahlberechtigten auf rund 1,4 Mio.
Was muss ich ins Wahllokal mitnehmen?
Wer im Wahllokal seine Stimme abgibt, muss einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis) dabei haben, um sich zu identifizieren. eAusweise können im Wahlreferat nicht überprüft werden und werden daher nicht akzeptiert. Nicht vorgelegt werden muss hingegen die "amtliche Wahlinformation". Allerdings wird empfohlen, sie mitzunehmen, um den Ablauf zu vereinfachen. Wer eine Wahlkarte beantragt hat, aber im Wahllokal seinen Stimmzettel ausfüllen will, muss - wie erwähnt - diese dorthin unbedingt mitnehmen - und zwar unausgefüllt samt Inhalt.
Wie fülle ich den Stimmzettel richtig aus?
Im Wahllokal erhält man nach Bestätigung der Identität von der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter die amtlichen Stimmzettel sowie ein leeres blaues Kuvert für die Gemeinderatswahl und ein kleines gelbes Wahlkuvert für die Bezirksvertretungswahl. Die Stimmzettel werden dann geheim in der Wahlkabine ausgefüllt, in das Kuvert gelegt und in die Wahlurne geworfen.
In der Wahlkabine markiert man in der Regel mit einem Kreuz die gewünschte Partei. Gültig ausgefüllt ist der Stimmzettel immer dann, wenn die gewählte Partei eindeutig gekennzeichnet ist. Die Stimme wird also auch gezählt, wenn die Partei angehakt statt angekreuzt ist oder alle Parteien bis auf eine durchgestrichen sind.
Zudem ist es möglich, Kandidaten oder Kandidatinnen der gewählten Partei Vorzugsstimmen zu geben. Bei der Gemeinderatswahl sind drei Vorzugsstimmen möglich. Eine für den Wahlkreis, zwei für den wienweit geltenden Stadtvorschlag. In den dafür vorgesehenen Feldern trägt man dazu deren Namen oder deren Reihungsnummern ein, die sich aus den Parteilisten ergeben. Nicht möglich ist, eine Partei zu wählen und gleichzeitig Vorzugsstimmen für Personen aus einer anderen Partei zu vergeben.
Wann ist ein Stimmzettel ungültig?
Der Gesetzgeber zeigt sich hier recht nachsichtig, sofern eindeutig zu erkennen ist, welche Parteiliste der Wähler wählen wollte. Dies ist auch der Fall, wenn der Wähler in einem der links von jeder Parteibezeichnung vorgedruckten Kreis ein Kreuz oder ein anderes Zeichen mit Tinte, Farbstift, Bleistift oder dergleichen anbringt und daraus unzweideutig hervorgeht, dass er die in derselben Zeile angeführte Parteiliste wählen wollte. Der Stimmzettel ist auch gültig, wenn dies beispielsweise durch Anhaken, Unterstreichen, sonstige entsprechende Kennzeichnung oder Durchstreichen der übrigen wahlwerbenden Parteien erfolgt.
Ungültig ist ein Stimmzettel, wenn ein anderer als der amtliche verwendet wurde, oder der Stimmzettel durch Abreißen eines Teiles derart beeinträchtigt wurde, dass nicht mehr unzweideutig hervorgeht, welche Parteiliste der Wähler wählen wollte, bzw. überhaupt keine Parteiliste und auch kein Bewerber angekreuzt wurde. Ebenso ungültig ist die Stimme, wenn der Wähler zwei oder mehrere Parteilisten oder Bewerber verschiedener Parteilisten ankreuzt, oder aus dem vom Wähler angebrachten Zeichen nicht eindeutig hervorgeht, welche Parteiliste er wählen wollte.
Aufpassen muss man auch, dass die Stimmzettel im richtigen Kuvert landen. Also jener für die Gemeinderatswahl nicht versehentlich in das Wahlkuvert der Bezirksvertretungswahl gegeben wird, oder umgekehrt.
1.504 Wahllokale von 7 bis 17 Uhr geöffnet
Am Wahltag stehen insgesamt 1.504 Wahllokale zur Verfügung, die von 7 bis 17 Uhr geöffnet sind. Bis auf wenige Ausnahmen sind die Wiener Wahllokale bei der Wien-Wahl barrierefrei erreichbar. Zusätzlich werden alle Wiener Wahllokale mit einer barrierefrei benutzbaren Wahlzelle ausgestattet sein.
Über die Adresse des zuständigen Wahllokals informiert einerseits die „Amtliche Wahlinformation“, die allen wahlberechtigten Wiener*innen bereits per Post zugesendet worden sind. Die Adresse des zuständigen Wahllokals findet man auch im Internet mit der „Wahllokal-Suche“ auf wien.gv.at/wahlen.
Auch die Hotline des Stadtservice Wien informiert unter der Telefonnummer 01/4000-4001 über das zuständige Wahllokal und steht für weitere Fragen rund um die Wahl zur Verfügung. Die Wahlstandorte sind im Online-Stadtplan (wien.gv.at/stadtplan) eingezeichnet.
Schon seit vielen Wochen sind die Mitarbeiter*innen der verschiedensten Dienststellen der Stadt Wien im Wahleinsatz. Inklusive Wahlsonntag und der darauffolgenden Tage sind insgesamt rund 13.000 Personen (Bedienstete der Stadt Wien, Beisitzer*innen, Vertrauenspersonen etc.) bei der Wien-Wahl tätig.