Ministerrat beschließt "Umweltpaket" und UVP-Beschleunigung
Die Regierung hat für den Ministerrat am Mittwoch ein "Umweltpaket" angekündigt. Inhaltlich geht es dabei neben der Umsetzung von EU-Vorgaben um die von der Regierung angekündigte Beschleunigung von Umweltverträglichkeitsprüfungen. Die Gesetzestexte lagen am Mittwochvormittag noch nicht vor - inhaltliche Details waren also noch unklar.
Beschleunigung von UVPs
Die Beschleunigung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) haben ÖVP und FPÖ im Regierungsprogramm angekündigt. Laut einer im Vorfeld des Ministerrats verteilten Zusammenfassung des aktuellen Gesetzespaketes wird u.a. die Möglichkeit für die zuständige Behörde angekündigt, "entscheidungsreife" Ermittlungsverfahren in der mündlichen Verhandlung zu schließen. Außerdem sollen Beweisanträge nur bis zur mündlichen Verhandlung möglich sein.
Kritik von Umweltschutzorganisationen
Während die Regierung betont, dass es durch die Pläne zu keiner Senkung von Umweltstandards komme, haben Umweltschutzorganisationen die Pläne bereits unmittelbar nach den Koalitionsverhandlungen kritisiert. So verwies der WWF darauf, dass seit 2000 ohnehin nur vier Prozent der UVP-Projekte nicht genehmigt wurden und warnte davor, dass unter dem Deckmantel der Verfahrensbeschleunigung Umweltstandards gesenkt werden sollen.
Automatische Genehmigung von Großprojekten
In weiterer Folge ist laut einem Bericht des "Standard" außerdem vorgesehen, bestimmte große Projekte automatisch zu genehmigen, wenn die Umweltverträglichkeitsprüfung länger als neun Monate dauert . Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) wollte darauf am Mittwoch vor dem Ministerrat nicht eingehen. Sie verwies darauf, dass das dafür geplante "Standortentwicklungsgesetz" erst kommende Woche von der Regierung beschlossen werden soll. Zuständig dafür ist Wirtschaftsministerin Margarethe Schramböck (ÖVP), die beim Ministerrat nicht vor die Medien trat.
Klagebefugnis für NGOs
Am Mittwoch von der Regierung beschlossen werden soll laut Köstinger auch die vollständige Umsetzung der "Aarhus-Konvention", die einen besseren Zugang von Umweltschutz-Organisationen zu Gerichten vorsieht. Der EuGH hat bereits im Vorjahr entschieden, dass NGOs in wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren eine Klagebefugnis haben müssen. Bisher durften Naturschützer bei Großprojekten an Österreichs Flüssen und Bächen nur mitreden, wenn diese einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen.
EU-Richtlinien
Die EU-Kommission hat bereits 2014 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen der mangelnden Umsetzung der Aarhus-Konvention eröffnet, das laut Köstinger nun "ausgeräumt" werden soll. Ebenfalls im Ministerrat ist eine Neufassung des Emissionsgesetzes-Luft, mit dem eine EU-Richtlinie über die Reduktion bestimmter Luftschadstoffe (Methan, Ammoniak) umgesetzt werden soll, sowie eine Novelle des Bundes-Umwelthaftungsgesetzes, ebenfalls eine Reaktion auf ein EuGH-Urteil. (apa/red)