Wien: Betriebskosten steigen deutlich über Inflation
Außer den Mieten legen auch die Betriebskosten bekanntlich meist stärker als die Inflation zu - zuletzt in Wien im Jahre 2016 um vier Prozent, während die Teuerungsrate damals 0,9 Prozent betrug. Das geht aus dem nun vorliegenden Betriebskostenspiegel der Mietervereinigung Wien hervor. Rund 90 Prozent der überprüften Abrechnungen seien in vielerlei Punkten zu beanstanden, hieß es am Donnerstag.
Binnen Jahresfrist am stärksten kletterten die Versicherungsprämien - nämlich um 8,5 Prozent von 5,03 auf 5,46 Euro pro Quadratmeter und Jahr. Der zweitstärkste Anstieg wurde bei den jährlichen Wasserkosten mit einem Plus von 5,6 Prozent von 4,12 auf 4,35 Euro pro Quadratmeter registriert.
Insgesamt machten 2016 in privaten Mietshäusern in Wien die Nettobetriebskosten pro Monat und Quadratmeter Nutzfläche rund 2,03 Euro aus, nach 1,95 Euro 2015. Auf ein ganzes Jahr umgerechnet ergeben sich damit rund 24,35 Euro je Quadratmeter.
Für eine 70-Quadratmeter-Wohnung fielen 2016 monatlich durchschnittlich 142,10 Euro an Betriebskosten an bzw. 1.705,20 Euro jährlich, so die Mietervereinigung Wien (MVÖ) in einer Aussendung. 2015 waren es noch 136,50 Euro monatlich bzw. 1.638 Euro im Jahr gewesen.
Mehr als ein Drittel der Betriebskosten entfielen auch 2016 auf Verwaltungshonorare und Versicherungsprämien, wobei sich die Verwaltungshonorare mit jährlich 3,43 Euro pro Quadratmeter gegenüber dem Jahr davor nicht verändert haben. Laut Mietervereinigung sollten diese beiden Kostenfaktoren nicht auf die Mieter abgewälzt werden dürfen, wird an eine langjährige Forderung erinnert.
Die Müllentsorgungskosten legten um 3,7 Prozent von jährlich 2,73 auf 2,83 Euro pro Quadratmeter zu, die Aufzugskosten erhöhten sich um 2,6 Prozent von 2,73 auf 2,80 Euro je Quadratmeter. Für die Reinigungskosten wurde ein Anstieg um 0,4 Prozent auf 5,45 (5,43) Euro pro Quadratmeter ermittelt.
Da rund 90 Prozent aller von der MVÖ überprüften Betriebskostenabrechnungen "in vielerlei Punkten zu beanstanden" seien, könne es sich lohnen, die Abrechnung von den Experten der Vereinigung prüfen zu lassen, so die Landesvorsitzende Elke Hanel-Torsch. Es empfehle sich, die Betriebskostenabrechnungen für 2017, die bis spätestens 30. Juni zu legen seien, genau zu kontrollieren. Wer bis 30. Juni keine Abrechnung habe, sollte diese von Hausverwaltung oder Vermietern anfordern, darauf habe man ein gesetzliches Recht. (APA/red)