Asyl: Weiterer klischeehafter Homosexuellen-Bescheid
Nach einem dubios begründeten negativen Asylbescheid gegen einen homosexuellen Afghanen ist nun ein weiterer ähnlicher Fall bekannt geworden. Einem 27-jährigen irakischen Asylwerber, der als einen der Fluchtgründe seine Homosexualität angegeben hatte, wurde demnach beschieden, dass er zu "mädchenhaft" und "nicht authentisch" auftrete. Eine homosexuelle Orientierung sei deshalb "nicht glaubhaft".
Seine angegebene sexuelle Orientierung wirke auf die Behörde "lediglich gespielt". Laut mehreren Medienberichten vom Donnerstag wurde der Asylantrag des Mannes deshalb abgelehnt.
Letzte Woche ein ähnlicher Vorfall
Erst vergangene Woche wurde ein ähnlicher Fall in Niederösterreich publik. Der Asylantrag eines homosexuellen Afghanen wurde abgelehnt, weil dieser laut Behörde "zu wenig schwul" wirkte. "Weder Ihr Gang, Ihr Gehabe oder Ihre Bekleidung haben auch nur annähernd darauf hingedeutet, dass Sie homosexuell sein könnten", schrieb ein Asylbeamter der Regionalstelle Wiener Neustadt: "Sie sind nicht homosexuell und haben daher bei Ihrer Rückkehr nach Afghanistan nichts zu befürchten." Die Begründung hatte für internationales mediales Echo gesorgt.
Die klischeehafte Begründung sorgt nun auch im Fall des 27-jährigen Irakers für Diskussionen, berichten mehrere Tageszeitungen. Homosexuelle Interessensgemeinschaften kritisieren die Vorgangsweise der Behörden und sprechen von Diskriminierung. Im Innenministerium weist man die Kritik zurück. Jeder Fall werde auf Plausibilität überprüft, man könne aber nicht jeder Formulierung in oft 50 bis 70 Seiten langen Asylbescheiden nachgehen. (APA/Red.)
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