Wiener Parksheriffs stornieren eigene Strafen
Mehrere Mitarbeiter der Wiener Parkraumüberwachung (MA 67) sollen missbräuchlich eigene Parkstrafen beziehungsweise von anderen Betroffenen gelöscht haben. Bisher wurden zwei Personen entlassen und fünf weitere vom Dienst freigestellt, teilten Polizei und MA 67 am Mittwoch in einer Aussendung mit. Die Erhebungen sind noch nicht abgeschlossen, die Kontrollen aller Mitarbeiter wurden verstärkt.
"Es gibt noch weitere Ermittlungen", sagte Manfred Reinthaler, Vorstand des Büros für Öffentlichkeitsarbeit der Wiener Polizei. Die bisherige Zahl der Verdächtigen betreffe zwei Entlassungen in der Vorwoche und fünf Dienstfreistellungen vom heutigen Mittwoch. Die Ermittlungen laufen auf zwei Ebenen, "strafrechtlich durch das Amt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung sowie dienstrechtlich durch die MA 67", erläuterte Reinthaler.
Seit 2016 wurden mehrere Parkvorgehen storniert
Die verdächtigen Mitarbeiter waren nach Bekanntwerden eines "ersten Falls der missbräuchlichen Stornierung von Parkstrafen durch ein Organ der Parkraumüberwachung" ausgeforscht worden, hieß es in der gemeinsamen Aussendung. Nach Medienberichten war Mitte August eine hochrangige Personalvertreterin der Magistratsabteilung aufgeflogen, die seit Februar 2016 mehrere Parkvergehen von sich selbst und ihrer Tochter storniert haben soll.
Ob die Mitarbeiter in Absprache gehandelt haben, ist laut Reinthaler "noch Gegenstand von Ermittlungen", ebenso die genaue Anzahl der grundlos stornierten Strafen. Auch die jeweiligen Zeiträume, in denen die Parksheriffs Strafzettel aus dem System gelöscht haben, müssen noch erhoben werden.
30-50 Verdächtigte
Die Tageszeitung "Heute" berichtete am Mittwoch online von 30 bis 50 Verdächtigen, die des Amtsmissbrauchs beschuldigt werden. Jedem weiteren Verdachtsfall wird laut MA 67 und Polizei nachgegangen. Bei Personen, bei denen sich der Verdacht erhärtet, zieht die Stadt sofort dienstrechtliche Konsequenzen und veranlasst die sofortige Entlassung, wurde betont. Seit 2012 sind die Organe der Parkraumüberwachung (PÜG) der Polizei zugeteilt und stehen unter der Aufsicht der Polizei. Dienstrechtliche Konsequenzen werden jedoch von der Stadt gezogen.
Um solche Handlungen einzelner Kontrollorgane schneller feststellen zu können, soll laut der Aussendung ein automatisierter Kontrollmechanismus eingerichtet werden. Dazu gebe es nun Gespräche zwischen der MA 67 und der Landesverkehrsabteilung der Polizei. ( APA/Red.)