Karfreitag: AK fordert "Zurück an den Start!"
Die Debatten rund um den Karfreitag beschäftigen uns schon seit Längerem. Begonnen hat alles mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das bei der bisherigen Lösung Ungleichbehandlung kritisiert hat. Daraus wurde dann zuerst ein halber Feiertag für alle. Die aktuelle Lösung sieht allerdings keinen Feiertag mehr vor, sondern nur noch einen persönlichen Feiertag, dem das Unternehmen zustimmen muss. Dieser muss allerdings aus den regulären 25 Urlaubstagen beansprucht werden. Am Donnerstag geht dieser Entwurf in den Bundesrat, an den heute die Arbeiterkammer appelliert.
"völlig vermurkstes Gesetz"
Ein "völlig vermurkstes Gesetz" komme am Donnerstag in den Bundesrat. Die AK-Präsidentin hofft nun, dass sich in der Länderkammer auch Vertreter der Regierungsparteien gegen diese Antwort auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aussprechen könnten, hätten doch auch Vertreter von ÖVP und FPÖ unterschiedliche Meinungen geäußert. Anderl: "Das ist ein Appell, den ich wirklich von Herzen ausspreche."
"Sündenbock" nicht zulässig
Dass die AK von der Regierung nun als "Sündenbock" dargestellt werde, ist für Anderl nicht zulässig. Die Arbeitnehmervertretung hatte jenen Angestellten eines Unternehmens, der die vom EuGH aufgehobene Karfreitags-Regelung beanstandet hatte, juristisch unterstützt. "Wir sind gesetzlich verpflichtet, Arbeitnehmer vor Gericht zu vertreten", so Anderl. Man werde dies auch weiterhin so tun. (apa/red)