Skepsis vor überhasteter Öffnung
Ludwig nannte keine näheren Details zu den von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen, da er hier den entsprechenden Erklärungen nicht vorgreifen wolle, wie er betonte. Allerdings gab er bekannt, dass die Schulen schon zwei Tage zuvor, also am 17. Mai, wieder öffnen sollen. Ob derartige Schritte dann tatsächlich auch in Wien umgesetzt werden, ließ er offen. Er stellte in den Raum, dass man weiter bei strengeren Regeln bleiben könnte.
Zunächst wolle er Anfang kommender Woche entscheiden, wie nach dem strengen Lockdown, der am 2. Mai endet, vorgegangen wird. "Ich hoffe, dass wir ab dem 2. Mai auf den soften Lockdown zurückkehren können." Er sei prinzipiell für Öffnungen. Doch diese könnten erst nach Beratungen mit Expertinnen und Experten aus dem Gesundheitsbereich festgelegt werden. Es sei auch nicht völlig auszuschließen, dass die aktuellen Maßnahmen - der Handel hat in Wien und Niederösterreich etwa noch geschlossen - verlängert werden.
Die Zahlen in den Intensivstationen seien inzwischen zwar wieder besser, "aber leider noch nicht dort, wo ich sie mir wünschen würde". Zudem gebe es neue Virusmutationen, bei denen noch unklar sei, wie aggressiv diese tatsächlich seien. In die Gespräche mit den Fachleuten in Wien gehe er darum ergebnisoffen, versicherte Ludwig. Das gelte auch für die Zeit darüber hinaus. Länder und Bund hätten sich verständigt, dass die Regierung den Rahmen vorgebe - wobei diese eben am 17. Mai gleichzeitige Öffnungsschritte setzen wolle. Er werde aber auch dabei vorsichtig sein, kündigte Ludwig an.
In Wien vorerst restriktiver vorzugehen, sei nicht ausgeschlossen. Ludwig fügte jedoch hinzu, dass er möglichst einheitliche Regeln in Österreich bevorzuge. Man solle aber nicht riskieren, dass durch eine zu rasche Öffnung etwa die Sommersaison im Tourismus gefährdet werde, warnte der Bürgermeister: "Nichts wäre schlimmer, als wenn man voreilige Öffnungsschritte setzen würde." Experten hätten vor alle darauf verwiesen, dass diese nicht gleichzeitig erfolgen sollten.
Zugleich müsse man begleitend auch festlegen, wie die diversen verfügbaren Corona-Selbsttests bei etwaigen Eintrittstests gültig seien, sagte Ludwig. Auch welche Betriebe in welcher Form aufsperren dürfen, müsse genau formuliert werden. (APA/Red)