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AK will Kündigungsschutz im Krankenstand AK will Kündigungsschutz im Krankenstand
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AK will Kündigungsschutz im Krankenstand

Außerdem wird eine gesetzliche Regelung gefordert, dass Zeitausgleich im Krankenstand nicht konsumiert werden kann.
W24 Redaktion
Donnerstag, 19. Jänner 2023
Verfasst am 19.01.2023 von W24 Redaktion

Die Arbeiterkammer fordert einen Kündigungsschutz im Krankenstand. Zudem geht es ihr um eine gesetzliche Regelung, wonach Zeitausgleich während eines Krankenstandes nicht konsumiert werden kann (analog zum Urlaub) und dass Homeoffice nicht dafür missbraucht werden darf, dass Arbeitnehmer angehalten werden, krank zu arbeiten. Besonders großen Handlungsbedarf sehen die Arbeitnehmervertreter untermauert mit einer Online-Umfrage unter Arbeitnehmern im Gastgewerbe und im Handel.

"Neun von zehn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gehen krank arbeiten. Damit ist der sogenannte Präsentismus für Beschäftigte die Regel, statt die Ausnahme. Der häufigste Grund krank arbeiten zu gehen, ist, die Kolleg:innen nicht im Stich lassen zu wollen. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen übernehmen damit ein hohes Maß an Verantwortung, um den Betrieb nicht zu gefährden - eine Verantwortung, die eigentlich bei den Unternehmen liegt", so Ines Stilling, Bereichsleiterin Soziales der Arbeiterkammer (AK) Wien.

Laut Umfrage (Sample: 6.506 Personen), die nach AK-Angaben zwar nicht repräsentativ ist, aber eine guten Überblick gibt, wird am häufigsten im Hotel- und Gastgewerbe vom Arbeitgeber im Krankenstand gekündigt, gefolgt von Transport und Verkehr. Über alle Branchen hinweg wurde knapp die Hälfte der Befragten im Krankenstand vom Chef bzw. der Chefin kontaktiert - wobei auch hier die meisten Anrufe im Hotel- und Gastgewerbe getätigt werden. Gemeinsam mit dem Handel teile sich diese Branche auch den "Spitzenplatz" beim Arbeiten trotz Krankheit. (APA)