Landtag: Änderungen bei Wohnbeihilfe und Bauordnung
Ab 1.3.2024 wird es möglich sein die Wohnbeihilfe NEU zu beantragen. Dabei wird das Budget der Wohnbeihilfe von rund 60 Millionen Euro um 90 Millionen Euro auf rund 151 Millionen Euro pro Jahr angehoben. Dadurch wird sichergestellt, dass der Bezieher*innenkreis, bei gleichzeitiger Erhöhung der individuellen Förderung, ausgeweitet wird.
Außerdem kommt eine große Bauordnungsnovelle. Die markantesten Auswirkungen umfassen einerseits ein umfassendes Paket zum Erhalt schützenwerter Gebäude, eine verstärkte Regulierung der Kurzzeitvermietung, ein Paradigmenwechsel im Umgang mit der Stellplatzverpflichtung und zusätzliche Infrastruktur für nachhaltige Mobilität. Andererseits unterstützt ein umfassendes Regelungswerk die Dekarbonisierung, verstärkt den Ausbau der Photovoltaik und fördert die Entsiegelung bzw. stärkt und reguliert die Grüninfrastruktur.