Zwei Jahre bedingt für Teichtmeister
Der ehemalige Burgschauspieler Florian Teichtmeister ist Dienstagmittag am Wiener Straflandesgericht wegen Besitzes und Herstellung von zehntausenden Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen zu zwei Jahren Haft verurteilt und in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen worden. Der 43-Jährige bekam sowohl die Haftstrafe als auch die Unterbringung im Maßnahmenvollzug unter Setzung einer fünfjährigen Probezeit bedingt nachgesehen.
Der Schuldspruch erfolgte nach rund 40-minütiger Beratung des Schöffensenats. Während der Urteilsverkündung blieb es im bis auf den letzten Platz gefüllten Großen Schwurgerichtssaal ruhig, danach setzte im Publikum Murmeln ein. Es kam allerdings zu keinerlei Störversuchen oder Unmutsäußerungen. Der Richter hatte für diesen Fall allfälligen Störenfrieden den sofortigen Verweis aus dem Gerichtssaal angedroht.
Mit der Entscheidung des Gerichts steht fest, dass Teichtmeister nicht ins Gefängnis muss, und ihm bleibt auch die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum erspart. Per Weisung wurden vom Gericht aber die Fortsetzung einer Psychotherapie und eine engmaschige fachpsychiatrische Behandlung angeordnet, mit deren Hilfe Teichtmeister seine Pädophilie sowie seine Internet-Nutzung in den Griff bekommen soll. Zudem muss er alle zwei Monate dem Gericht unaufgefordert nachweisen, dass er keinen Alkohol und keine Drogen konsumiert. Weiters wurde Bewährungshilfe angeordnet. Der Senat folgte damit den Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann, der sich für diese Maßnahmen ausgesprochen hatte.
Richter Stefan Apostol wertete den langen Zeitraum der inkriminierten Handlungen sowie die zahlreichen Dateien als erschwerend. "Jedes einzelne Bild ist bereits ein Delikt", sagte Apostol in seiner Urteilsbegründung.
Als mildernd für Teichtmeister führte Apostol unter anderem seinen ordentlichen Lebenswandel, das vollumfangreiche Geständnis sowie die Begleitumstände des Verfahrens an. "Sie haben einen Prozess über sich ergehen lassen müssen, der seinesgleichen sucht", sagte Apostol. Die soziale Ächtung sei hier stark ins Kalkül zu ziehen und wirke sich mildernd aus, hieß es. Nachsatz: "Niemand sucht sich aus, ob er pädophil ist." Gerade im nicht öffentlichen Teil des Verfahrens habe das Gericht hinreichend Gründe für die aus psychiatrischer Sicht problematische Entwicklung des Schauspielers erfahren.
Dass Teichtmeister über hoch qualifizierte Therapienachweise verfüge, sei ebenfalls positiv zu berücksichtigen. Insgesamt würden die strafmildernden Faktoren überwiegen, sagte Apostol. "Es reicht darum, wenn Sie das verschärfte Setting fortführen", sagte der Vorsitzende, der jedoch auch die Einhaltung aller Vorgaben einmahnte. "Sie haben ein Damoklesschwert über sich hängen", so Apostol. Bei Verstößen müsse Teichtmeister mit scharfen Konsequenzen rechnen. Abschließend unterstrich Apostol, dass das Gericht rechtlichen Prinzipien zu folgen habe. "Wir folgen damit nicht dem Ruf der Straße."
Teichtmeister war mit sämtlichen ihm auferlegten Weisungen einverstanden. Ex-Burgschauspieler nahm das Urteil an. Er sei "zufrieden" damit sagte er der APA in einer ersten Stellungnahme nach dem Prozess. Verteidiger Rudolf Mayer betonte gegenüber Medienvertretern, dass sein Mandant nun einen Weg vor sich habe, der "von Disziplin und harter Arbeit an sich selbst" geprägt sei. Teichtmeister werde selbstverständlich weiter alle Auflagen des Gerichts erfüllen und in Therapie gehen. "Damit nichts mehr passiert", so Mayer. Cannabis-Kontrollen würden wöchentlich, Kokain-Tests dreiwöchentlich stattfinden, hieß es von dem Strafverteidiger.
Staatsanwältin Julia Kalmar gab demgegenüber keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. (APA)