Prozess um verschwundenes Obst
Dass man auch mit Obst ins Kriminal kommen kann, hat sich am Dienstag bei einem Prozess am Wiener Landesgericht gezeigt. Zwei Angestellte einer Wiener Obst- und Gemüsegroßhandelsfirma sollen innerhalb von zwei Monaten Früchte im Wert von zumindest 62.000 Euro unterschlagen und einem Bekannten verkauft haben. Die beiden Kosovaren mussten sich nun wegen Veruntreuung, der Käufer wegen Hehlerei vor einem Schöffensenat verantworten. Die Angeklagten waren zum Teil geständig.
Auf die Schliche kam die betroffene Firmenchefin ihren unredlichen Mitarbeitern, indem sie einen Privatdetektiv anheuerte, nachdem sie festgestellt hatte, dass sich speziell während der Urlaube ihres Geschäftsführers ein unerklärbarer Schwund der Obst- und Gemüsevorräte häufte. Der Detektiv legte sich auf die Lauer und dokumentierte, wie die die Angestellten im Alter von 37 und 47 Jahren zwischen März und Mai 2023 im großen Stil Ware aus dem Lager abzweigten und einem 33 Jahre alten Bekannten verkauften, der diese seinerseits an den Mann bzw. die Frau brachte.
Der jüngere Ex-Mitarbeiter der Großhändler gab nun zu, sich mit kriminellen Machenschaften eine fortlaufende Einnahmequelle verschafft zu haben. Auch der Abnehmer war grundsätzlich geständig. Die beiden stellten jedoch die inkriminierte Schadenssumme, die die Staatsanwältin in der Verhandlung auf 112.000 Euro ausdehnte und somit fast verdoppelte, in Abrede. Sie hätten höchstens Obst und Gemüse im Wert von 6.000 Euro abgezweigt bzw. angekauft, versicherten die Verteidiger der beiden, Alexander Philipp und Mirsad Musliu. Der ältere Ex-Mitarbeiter (Verteidiger: Philipp Winkler) bekannte sich "nicht schuldig".
"Mein Mandant ist zu vier Fahrten mit abgezweigtem Obst geständig. Mehr war nicht", sagte Musliu nach der Verhandlung zur APA. Diese musste auf Ende Februar vertagt werden, da die Firmenchefin nicht als Zeugin vernommen werden konnte. Sein Mandant sei zur Wiedergutmachung in Höhe des von ihm angerichteten Schadens bereit, hielt Musliu fest. "Wir überlegen eine Schadensgutmachung in Form von Naturalien", bemerkte der Anwalt. (APA)